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Beschlüsse 2010

Beschluss 1 VK LSA 10/10 vom 18.08.2010 (nicht barrierefrei)
Paragraf 97 Abs. 7 bzw. Abs. 2 GWB
Paragrafen 25 Nr. 1 Abs. 1d), 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A

  • bieterseitige Änderungen der Verdingungsunterlagen
  • losweise herausgegebene Verdingungsunterlagen
  • Schriftlichkeitserfordernis bei auftraggeberseitiger Veränderung der Verdingungsunterlagen

Beschluss 1 VK LSA 15/10 vom 28.10.2010 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 97 ff GWB, Paragraf 104 Abs. 1 GWB, Paragraf 99 Abs. 1 GWB, Paragraf 1, 12 Abs. 4 RettDG LSA

  • öffentlicher Auftrag (Dienstleistungsauftrag), keine Dienstleistungskonzession
  • Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
  • Verpflichtung für den Fall der zukünftigen Rettungsdienstleistungserbringung durch
  • Dritte zur Durchführung eines förmlichen Verfahrens im Rahmen des Paragraf 114 Abs. 1 GWB

Beschluss 1 VK LSA 44/10 vom 03.12.2010 (nicht barrierefrei)

  • Verletzung der Bekanntmachungspraxis im Supplement der Europäischen Gemeinschaften

Die im Widerspruch zur Bekanntmachung erfolgte Fortführung des Vergabeverfahrens stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Wettbewerbsgrundsatz dar und nimmt den Wettbewerbern die Chance auf die Zuschlagserteilung im freien Wettbewerb.

Beschluss 1 VK LSA 57/10 vom 07.04.2011 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 4 GWB
Paragraf 25 Nr. 1 Abs. 2a) i.V.m. Paragraf 21 Nr. 1 Satz 1 VOL/A 2006
Paragraf 97 Abs. 2 GWB, Paragraf 114 Abs. 1 GWB

  • Anwendbarkeit des Paragrafen 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
  • zulässige Rügefrist von 7 Tagen
  • Anwendung des Paragrafen 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
  • Ausschluss aller Angebote und daher anschließende Aufhebung des Verfahrens
  • preisliches Fortwirken der im Offenen Verfahren abgegebenen Angebote in das Verhandlungsverfahren
  • Anweisung zur Aufhebung durch Kammer bei schwerwiegenden Verstößen

Es ist von einer unzureichenden Information im Sinne des Paragrafen 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zwecks Eingreifens einer Rechtsbehelfsfrist auszugehen, wenn der AG ausschließlich auf Paragraf 107 GWB mit den Abdruck der Absätze 1 und 2 hinweist.

Das Formular der Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 entspricht inhaltlich nicht vollumfänglich dem nach Abschnitt 1.

Eine Beeinträchtigung drittschützender vergaberechtlicher Bestimmungen zu Lasten eines Bieters liegt vor, wenn er gezwungen wird mit Bietern zu konkurrieren, die einem anderen Anforderungsprofil unterworfen wurden.

Bei schweren Verstößen ist trotz Präklusion eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ausnahmsweise durch die Kammer möglich.

Beschluss 1 VK LSA 58/10 vom 25.05.2011 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB

  • Erfordernis der unverzüglichen Rüge bei Zulassung von Nebenangeboten unter gleichzeitiger Festlegung des ausschließlichen Zuschlagskriteriums Preis

Die Vorschrift des Paragrafen 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verstößt nicht gegen höherrangiges europäisches Recht.

Der Zeitpunkt der inhaltlichen Kenntnisnahme von der anwaltlich aufbereiteten Infopost ist vorliegend mit dem Zeitpunkt des Erkennens der vermeintlichen Vergaberechtswidrigkeit des Auftraggeberverhaltens gleichzusetzen.

Es kann nicht von einer bloßen Verdachtsrüge gesprochen werden, wenn im Bekanntmachungstext die Zulassung von Nebenangeboten unter gleichzeitiger Festlegung des ausschließlichen Zuschlagskriteriums Preis angegeben ist und der Bieter diesbezüglich eine anwaltliche Infopost vorab erhalten hat.

Wenn die anwaltliche Beratung durch die anwaltliche Infopost bereits erfolgte, ist eine am sechsten Tag erfolgte Rüge nicht mehr unverzüglich.

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