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Beschlüsse 2008

Beschluss 1 VK LVwA 02/08 vom 15.04.2008 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 GWB, Paragraf 22 Nr. 8 VOB/A, Paragraf 115 Abs. 2 GWB

  • Rügepflicht nicht entsprochen
  • Wettbewerb und Transparenz
  • Regelungen des Paragrafen 22 Nr. 8 VOB/A finden Anwendung
  • vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung unzulässig

Das Verhandlungsverfahren, welches einer Freihändigen Vergabe gleicht, ist zwar dem Wettbewerb und der Transparenz auch weiterhin verpflichtet, es bietet dem Auftraggeber im Falle seiner Zulässigkeit jedoch zahlreiche Privilegierungen. Dazu gehört auch die Entbindung von der Verpflichtung einen öffentlichen Submissionstermin durchzuführen.

Beschluss 1 VK LVwA 03/08 vom 05.05.2008 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 3 Satz 1 GWB 

  • Rechtzeitigkeit der Rüge
  • keine Akteneinsicht bei Unzulässigkeit des Antrages

Beschluss 1 VK LVwA 04/08 vom 31.07.2008 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 25 Nr. 1 Abs. 1b), 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A

  • Wertung der Angebote
  • sämtliche Angebote genügen nicht dem Anforderungsprofil
  • Aufhebung, da alle Angebote auszuschließen sind

Entsprechend der Regelung des Paragrafen 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A sind jene Angebote, die nicht die geforderten Angaben enthalten, auszuschließen. In diesem Zusammenhang hat der BGH (Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02) im Rahmen der Zurückweisung des Antrages auf Divergenzbeschluss festgestellt, dass Paragraf 25 Nr. 1 VOB/A dem öffentlichen Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabung ermöglicht, sondern er vielmehr gezwungen ist, unvollständige Angebote aus der Wertung zu nehmen (s. a. BGH, Urteil vom 24.05.2005 – X ZR 243/02).

Beschluss 1 VK LVwA 06/08 vom 18.06.2008 (nicht barrierefrei)

Paragraf 99 Abs. 1 GWB, Paragraf 2 Abs. 1 RettDG LSA, Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 RettDG LSA,

Paragraf 12 Abs. 4 RettDG LSA, Art. 45 EGV

Beschluss 1 VK LVwA 07/08 vom 06.06.2008 (nicht barrierefrei)

Paragrafen 25 Nr. 1 Abs. 1b), 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A  

  • Unterschiedliche Angaben zwischen der Verpflichtungserklärung und dem Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen führen im vorliegenden Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
  • Wenn im Widerspruch stehende Äußerungen des AG bei isolierter Betrachtung in ihren Anforderungen eindeutig waren, führt die Entscheidung des Bieters für den Verzicht auf eine klärende Auseinandersetzung mit dem AG zur Verpflichtung der Vorlage der abgeforderten Unterlagen.
  • Keine Nachunternehmerleistung, wenn zwischen der sog. Hilfsleistung und der eigentlichen Bauleistung kein fachlicher Bezug besteht und dieser Hilfsleistung materiell kaum eine Bedeutung zukommt.
  • Bei der geänderten Bezeichnung des Formblattes "Nachunternehmerverzeichnis" in "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" handelt es sich lediglich um eine Angleichung des Sprachgebrauches an den Artikel 47 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG und nicht um eine inhaltliche Modifizierung des vor der Umbenennung bestehenden Anforderungsprofils.

Beschluss 1 VK LVwA 09/08 vom 08.07.2008 (nicht barrierefrei)
§ 99 Abs. 1 GWB, § 2 Abs. 1 RettDG LSA, § 11 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 RettDG LSA, § 12 Abs. 4 RettDG LSA, Art. 45 EGV

  • Rettungsdienstleistungen sind keine öffentlichen Aufträge im Sinne des 4. Teils des GWB
  • Rettungsdienstleistungen fallen unter Bereichsausnahme des Art. 45 EGV

Beschluss 1 VK LVwA 11/08 vom 12.09.2008 (nicht barrierefrei)
Paragrafen 25 Nr. 1 Abs. 1b), d), Abs. 2 a), 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 5 und Abs. 4 VOL/A

  • formelle Vollständigkeit der einzureichenden Angebote
  • Verpflichtung zum Ausschluss von Angeboten, die - abweichend von der auftraggeberseitig in den Vergabebedingungen fixierten Forderung - nicht  rechtsverbindlich unterschrieben wurden
  • nicht eindeutiger Eingangsvermerk der Nachtragsangebote

Beschluss 1 VK LVwA 29/08 vom 28.01.2009 (nicht barrierefrei)
Paragraf 26 Nr. 1 d) VOL/A, Paragraf 97 Abs. 2 u. 7 GWB, Paragraf 22 Nr. 3 b) Satz 2 VOL/A, Paragraf 107 Abs. 2 u. 3 GWB 

  • Antragsbefugnis
  • Kenntnis vom Vergabeverstoß hinsichtlich Rüge
  • Kennzeichnung der Angebote

Erwägungen zur Zuschlagsfähigkeit des Angebotes kommen im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung keinerlei Beachtung zu.
Vorgetragene Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß im Sinne des Paragraf 107 Abs. 3 GWB ist maßgebend, wenn keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Vorverlagerung der Rügeverpflichtung erkennbar sind.
Anweisung zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, da der Auftraggeber durch die Art und Weise der Kennzeichnung bzw. Nichtkennzeichnung der Angebotsunterlagen alle Angebote einer Wertbarkeit entzogen hat.

Beschluss 1 VK LVwA 31/08 vom 29.01.2009 (nicht barrierefrei)
Paragraf 97 Abs. 7 GWB i. V. m. Paragrafen 25 Nr. 1 Abs. 1 a),
21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A, Paragraf 30 VOL/A

  • Wertung der Angebote
  • Sinn und Zweck eines Vergabevermerkes
  • Gebot der Transparenz

Es gehört zum als Kernelement eines Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die Verfahrensabläufe, vor allen Dingen aber über die wesentlichen Entscheidungen einschließlich der diesen zugrunde liegenden Erwägungen in den Vergabeakten hinreichend spezifisch dokumentiert. Diese Dokumentation dient dabei dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für den Auftraggeber selbst überprüfbar zu machen. Es genügt dabei nicht, lediglich ein Formblatt auszufüllen, Ermessensentscheidungen aber unberücksichtigt zu lassen. Vielmehr muss so detailliert vorgegangen werden, dass die das gesamte Vergabeverfahren tragenden Aspekte für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

Beschluss 1 VK LVwA 32/08 vom 06.03.2009 (nicht barrierefrei)

Paragrafen 97 Abs. 1, 2 u. 7 GWB i. V. m. Paragrafen 10 Abs. 1, 16 Abs. 2, 18 VOF

  • Eignungskriterien als Zuschlagskriterien
  • Überprüfung der Ermessenserwägungen des Antragsgegners mangels Einhaltung der Verpflichtung zur Transparenz durch Erstellen eines ordnungsgemäßen Vergabevermerkes ausgeschlossen
  • Nichtbekanntgabe der Bewertungsmatrix
  • Anspruch auf Gewährleistung eines freien und transparenten Wettbewerbs

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