Beschlüsse der Vergabekammer Halle für das Jahr 1999
Beschluss VK Hal 08/99 vom 22.07.1999 (nicht barrierefrei)
Paragraf 25 VOB/A
- Skontogewährung
- fehlende Preise
- Änderung an Eintragungen
Beschluss VK Hal 13/99 vom 26.05.2000 (nicht barrierefrei)
Paragraf 107 Abs. 2 GWB
- keine Antragsbefugnis
Beschluss VK Hal 17/99 vom 08.09.1999 (nicht barrierefrei)
Paragraf 22 VOB/A
- rechtzeitig vorgelegte Angebote
- Eröffnungstermin
Beschluss VK Hal 18/99 vom 01.12.1999 (nicht barrierefrei)
Paragraf 97 Abs. 2 GWB, §§ 4 Abs. 1 und 2, 12 und 13 VOF
- Gleichbehandlungsgebot
- Eignung der Bewerber aufgrund von Teilnahmeanträgen
Beschluss VK Hal 20/99 vom 13.12.1999 (nicht barrierefrei)
Paragraf 9 Nr. 5 VOB/A, Paragraf 9 Nr. 4 Abs. 3 VOB/A, Paragraf 97 Abs. 1 GWB und Paragraf 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/A, Paragraf 97 Abs. 2 GWB und Paragraf 2 Nr. 2 VOB/A
Paragraf 3a Nr. 2 VOB/A, Paragraf 26 Nr. 1 Buchst. c) VOB/A
- Gebot der produktneutralen Ausschreibung, dem Wettbewerbsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot
Es hätte ein Offenes Verfahren durchgeführt werden müssen.
Gemäß Paragraf 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A dürfen Produkte oder Verfahrensbezeichnungen nur ausnahmsweise und nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" aufgenommen werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.
Beschluss VK Hal 21/99 vom 06.12.1999 (nicht barrierefrei)
Paragraf 128 Abs. 3 und Abs. 4 GWB i.V.m. Paragraf 80 VwGO
- Rücknahme des Antrages
- beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Antragstellerin
- Aufhebung des Verfahrens durch ein Architekturbüro
Die Zuschlagerteilung an die Antragstellerin aus nachprüfungs-antragsbezogenen Gründen muss als Unterliegen im Sinne des Paragrafen 128 Abs. 3 GWB und als erfolgreiche Anrufung der Vergabekammer im Sinne des Paragrafen 128 Abs. 4 Satz 1 GWB gewertet werden.
Die Antragsgegnerin hat nach Einleitung des Nachprüfverfahrens erkannt, dass sie im Verfahren unterliegen würde und ist daher einer entsprechenden Entscheidung der Vergabekammer durch Erteilung des Zuschlags an die Antragstellerin zuvorgekommen. Es darf ihr aber nicht ermöglicht werden, auf diese Weise die Kostenlast auf die Antragstellerin abzuwälzen. Deshalb ist auch hier von einer erfolgreichen Anrufung der Vergabekammer bzw. einem Unterliegen der Antraggegnerin auszugehen.
Das Architekturbüro war nicht befugt, die Aufhebung des Verfahrens anzuordnen bzw. bekanntzugeben. Dies ist entsprechend dem Paragraf 6 des Ingenieurvertrages Aufgabe des Auftraggebers.
Beschluss VK Hal 22/99 vom 13.12.1999 (nicht barrierefrei)
Paragraf 112 Abs. 1 Satz 3 GWB
- Rücknahme des Nachprüfantrages
Beschluss VK Hal 23/99 F vom 13.03.2001 (nicht barrierefrei)
Paragraf 99 Abs. 1 GWB, Paragraf 27a VOL/A, Paragraf 25 Nr. 2 u. 3 Abs. 1 u. 2 VOB/A, Paragraf 116 Abs. 2 i.V.m. 113 Abs. 1 GWB, Paragraf 97 Abs. 5 GWB
- öffentlicher Auftrag
- Information der nichtberücksichtigten Bieter
- Auskömmlichkeit der Preise
- keine Fristeinhaltung bei Feststellungsantrag