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Schweinezuchtanlage Binde - Aktuelle Sachlage

Nach dem Gerichtsurteil vom Juli 2024, welches die nachträgliche Baugenehmigung von 2013 für rechtswidrig erklärt hatte, ist die Betreiberin der Schweinezuchtanlage Binde in der Pflicht, das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg umzusetzen.

Dazu war es erforderlich, ein Konzept vorzulegen, welches darlegt, wie der Betrieb der Anlage auf dem Genehmigungsstand von 2006 insbesondere unter Einhaltung aller Tierwohlbestimmungen unter Berücksichtigung des geltenden Rechts zu realisieren ist.

Dieses Konzept lag dem Landkreis seit April 2025 vor und wurde von den Fachabteilungen intensiv auf die Vereinbarkeit mit geltenden Gesetzen und den Anforderungen an das Tierwohl geprüft.

Am 12. Juni erging eine entsprechende Ordnungsverfügung durch den Landkreis, in welcher das Konzept zur Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichtes, welches eine Reduzierung des Tierzahlen zur Folge haben wird, bestätigt wurde. Die Umsetzung der Ordnungsverfügung wird durch die Betreiberin derzeit realisiert und vom Landkreis entsprechend regelmäßig kontrolliert.

Gleichzeitig läuft eine Feststellungsklage der Stadt Arendsee gegen die ursprüngliche Genehmigung nach BImSchG von 2006, die am 14. August 2025 beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangen ist.

Vorbescheidverfahren:

Die Schweinezucht Binde GmbH beabsichtigt einen Antrag beim Landesverwaltungsamt (LVwA) nach BImSchG zu stellen, um die Anlage auf Grundlage der Gesetzgebung sowie aktueller Rechtsprechung immissionsschutzrechtlich anzupassen. Dazu läuft aktuell ein sogenanntes Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG. Dieses Verfahren dient dazu, einzelne rechtliche Fragen im Vorfeld zu klären – zum Beispiel, ob die geplanten Nutzungen grundsätzlich mit dem geltenden Bauplanungsrecht vereinbar sind. Je nach Ausgang dieses Verfahrens könnte später ein weiteres Genehmigungsverfahren folgen.

Die Stadt Arendsee wurde nun dazu vom LVwA um ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten – das heißt, sie soll zustimmen oder ablehnen, ob die geplanten Änderungen mit den Interessen der Gemeinde vereinbar sind.

Ahndung von Verstößen:

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (in Verbindung mit der Bauordnung LSA bzw. dem BImSchG) eröffnet den Verwaltungsbehörden die Möglichkeit, Verstöße der Betreiberin gegen Vorschriften zu ahnden.

In den zurückliegenden Jahren wurden sowohl vom Landkreis als auch vom Landesverwaltungsamt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Betreiberin geführt. Gegenstand dieser Verfahren waren Verstöße wg. der Nichtbeachtung von Nebenbestimmungen aus Genehmigungen oder der Nichterfüllung von Betreiberpflichten. Die Überwachung der Anlage erfolgt fortlaufend.

Laufende Schritte:  

Die Umsetzung der Ordnungsverfügung des Landkreises wird sowohl seitens des Landkreises (bspw. Bauaufsicht und Veterinärbehörde) als auch des Landesverwaltungsamtes (Bundesimmissionsschutzrecht) überwacht.

Immer wieder wurden in vergangenen Berichterstattungen diese Fakten in Frage gestellt oder missverständlich kommuniziert. Aus diesem Grund verweisen wir nochmals auf die im Internet hinterlegte und fortlaufend aktualisierte Faktensammlung zum Verfahren: Tierhaltungsanlagen