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Haushalt des Landkreises Jerichower Land für 2025 genehmigt – Konsolidierung gefordert

Alle LK und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt verfügen nun über genehmigte Haushalte

Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Jerichower Land für das Haushaltsjahr 2025 ist nun auch die letzte noch ausstehende kommunale Haushaltsgenehmigung in Sachsen-Anhalt erteilt. Damit verfügen alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes über genehmigte Haushalte für das laufende Jahr.

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung des Landkreises Jerichower Land ohne Beanstandungen genehmigt. Gleichzeitig wurden jedoch wichtige Auflagen zur Haushaltsführung und Investitionsplanung erlassen:

Haushaltskonsolidierung: Der Landkreis wird verpflichtet, spätestens mit der Haushaltssatzung 2026 ein Konsolidierungskonzept zu beschließen. Ziel ist es, die Ausgaben zu senken oder Einnahmen zu erhöhen.

  • Haushaltssperre: Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung ist eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen. Auszahlungen dürfen nur erfolgen, wenn sie rechtlich und unaufschiebbar sind oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Diese Maßnahme gilt bis zur Verbesserung des Verwaltungssaldos um mindestens rund 2,27 Mio. Euro.
  • Investitionskredite: Die Genehmigung für Kreditaufnahmen wurde in Höhe von rund 6,6 Mio. Euro erteilt. Davon stehen 3 Mio. Euro unter der Bedingung, dass die Unabweisbarkeit bestimmter Straßenbauprojekte und weiterer Investitionen nachgewiesen und vom Landesverwaltungsamt bestätigt wird.
  • Verpflichtungsermächtigungen: Von den genehmigungspflichtigen rund 16,5 Mio. Euro wurden 4,75 Mio. Euro unter ähnlichen Bedingungen genehmigt (Unabweisbarkeit), insbesondere für Straßenbauprojekte.
  • Liquiditätskredite: Der Höchstbetrag von 35 Mio. Euro wurde vollständig genehmigt, vorbehaltlich des Nachweises des Liquiditätsbedarfs durch den Landkreis.

Diese Genehmigung stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit dar und unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen Haushaltsführung. Der Landkreis kann damit wichtige Projekte wie den Neubau der Förderschule Genthin, den weiteren Breitbandausbau sowie den Radwegbau an der K 1199 Genthin-Brettin und K 1208 Parchau-Güsen umsetzen. Das Landesverwaltungsamt begleitet die Landkreise und kreisfreien Städte weiterhin aktiv bei der Umsetzung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Konsolidierung ihrer Haushalte.