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Institutionelle Förderung von Familienverbänden

Mit der institutionellen Förderung der Geschäftsstellen der Familienverbände kommt das Land Sachsen- Anhalt seiner Verpflichtung gemäß § 13 Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA) nach.

Das Land fördert überregional tätige Familienverbände, die im Land Sachsen-Anhalt auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind und eine Geschäftsstelle in Sachsen-Anhalt unterhalten, mit dem Ziel eines gleichmäßigen Ausbaus von Angeboten zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII.

Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsbescheid geregelt.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Referent: Herr Schlegel

Tel.: 0345 514-1638
E-Mail

Frau Knibbiche
Tel.: 0345 514-1648
E-Mail

Frau Rarrasch
Tel.: 0345 514-1652
E-Mail

Frau Naumann
Tel.: 0345 514-1651
E-Mail