Institutionelle Förderung von Familienverbänden
Mit der institutionellen Förderung der Geschäftsstellen der Familienverbände kommt das Land Sachsen- Anhalt seiner Verpflichtung gemäß § 13 FamBeFöG LSA vom 13.08.2014 nach. Danach fördert das Land „überregional tätige Familienverbände, die im Land Sachsen-Anhalt auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind und eine Geschäftsstelle in Sachsen-Anhalt unterhalten.“, mit dem Ziel eines gleichmäßigen Ausbaus von Angeboten zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII.
Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsbescheid geregelt.
Ansprechpartnerinnen
Gudrun Knibbiche
Telefon +49 345 514-1648
Fax.: +49 345 514-1719
E-Mail
Manuela Rarrasch
Telefon: +49 345 514-1652
Fax: +49 345 514-1719
E-Mail
Petra Naumann
Telefon: +49 345 514-1651
Fax: +49 345 514-1719
E-Mail