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Institutionelle Förderung von Familienverbänden

Mit der institutionellen Förderung der Geschäftsstellen der Familienverbände kommt das Land Sachsen- Anhalt seiner Verpflichtung gemäß § 13 FamBeFöG LSA vom 13.08.2014 nach. Danach fördert das Land „überregional tätige Familienverbände, die im Land Sachsen-Anhalt auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind und eine Geschäftsstelle in Sachsen-Anhalt unterhalten.“, mit dem Ziel eines gleichmäßigen Ausbaus von Angeboten zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII.

Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsbescheid geregelt.

Ansprechpartnerinnen


Gudrun Knibbiche
Telefon  +49 345 514-1648
Fax.:        +49 345 514-1719
E-Mail

Manuela Rarrasch
Telefon: +49 345 514-1652
Fax:       +49 345 514-1719
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Petra Naumann
Telefon: +49 345 514-1651
Fax:       +49 345 514-1719
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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)