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Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Salzlandkreises unter Auflagen

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Haushaltssatzung des Salzlandkreises für das Jahr 2026 geprüft und genehmigt. Jedoch ist die Genehmigung mit Auflagen verbunden, die zur Sicherung der finanziellen Stabilität notwendig sind.
So ordnet die Kommunalaufsicht an, dass der Landrat mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verfügt. Diese hat sicherzustellen, dass Auszahlungen ausschließlich geleistet werden, soweit der Salzlandkreis hierzu rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder diese zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Ziel ist eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses um mindestens 4,7 Millionen Euro.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von rund 153 Mio. Euro wird genehmigt. Darüber hinaus erteilt das Landesverwaltungsamt die Genehmigung zur vom Kreistag beschlossenen Erhöhung der Hebesätze für die Kreisumlage von 36,65 auf 38,22 Prozent.
Mit den getroffenen Entscheidungen sollen die Handlungsfähigkeit des Salzlandkreises gesichert und die Zahlungsfähigkeit gewahrt werden.
„Die angeordneten Maßnahmen sind erforderlich, um eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage zu verhindern und die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Salzlandkreises zu sichern“, betont Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.