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Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Wittenberg unter strengen Auflagen

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Haushaltssatzung des Landkreises Wittenberg für das Jahr 2026 geprüft und genehmigt. Jedoch ist die Genehmigung mit strengen Auflagen verbunden, die zur Sicherung der finanziellen Stabilität notwendig sind.

Trotz eines Haushaltsdefizits von rund 11 Millionen Euro sieht die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung ab, um die Handlungs- und Zahlungsfähigkeit des Landkreises zu gewährleisten.

Der Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 751.000 Euro, die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 52,9 Millionen Euro, der Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 66,6 Millionen Euro sowie die Erhöhung der Kreisumlage auf 38,36 Prozent werden genehmigt.

Gleichzeitig wurde angeordnet, dass der Landrat mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 KomHVO LSA zu verfügen hat. Auszahlungen dürfen nur erfolgen, wenn der Landkreis hierzu rechtlich verpflichtet ist oder wenn sie zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Ziel ist eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses um mindestens 2,9 Millionen Euro.

„Die Maßnahmen sind notwendig, um eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage zu verhindern und die gesetzmäßige Haushaltswirtschaft sicherzustellen“, betont Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Die Haushaltssatzung des Landkreises Wittenberg ist nach der des LK Stendal die zweite, die das Landesverwaltungsamt genehmigen konnte.