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Lebensmittelchemie

Die Ausbildung gliedert sich in:

  1. ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität oder an einer vergleichbaren Hochschule und
  2. eine berufspraktische Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung.

Die Regelstudienzeit beträgt gemäß § 1 Absatz 3 APVO LMChem neun Semester einschließlich der Prüfungen des ersten und zweiten Prüfungsabschnitts der Staatsprüfung für stattlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker.

Die Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker gliedert sich gemäß § 1 Absatz 2 APVO LMChem in drei Prüfungsabschnitte:

  1. der erste Prüfungsabschnitte der Staatsprüfung nach Abschluss des vierten Semesters des Studiums der Lebensmittelchemie
  2. der zweite Prüfungsabschnitte der Staatsprüfung nach Abschluss des achten Semesters des Studiums der Lebensmittelchemie
  3. der dritte Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung am Ende der einjährigen berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

 

Hinweise zum Verfahren

Anträge auf Zulassung zu den einzelnen Prüfungsabschnitten müssen schriftlich beim

Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

gestellt werden.

Der Zeitraum für die Antragstellung wird rechtzeitig in der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und im Landesprüfungsamt als Aushang bekannt gegeben.

Für den ersten und zweiten Prüfungsabschnitt sind die Anträge jeweils spätestens sechs Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes (vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit) und für den dritten Prüfungsabschnitt mindestens zwei Monate vor Ende der berufspraktischen Ausbildung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Abschnitt der Staatsprüfung
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (Personalausweis oder Pass)
  • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • für den ersten und zweiten Prüfungsabschnitt der Nachweis der Immatrikulation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für den Studiengang Lebensmittelchemie für mindestens das letzte Semester vor der Prüfung, zu der die Zulassung begehrt wird
  • für den zweiten und dritten Prüfungsabschnitt das Zeugnis des jeweils vorangegangenen Prüfungsabschnittes
  • die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APVO LMChem) vom 21. Februar 2003, GVBl. LSA Nr. 4/2003, ausgegeben am 28.02.2003

Formulare

 

Antrag - auf Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung Lebensmittelchemie (nicht barrierefrei)

Antrag - auf Zulassung zum zweiten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung Lebensmittelchemie (nicht barrierefrei)

Antrag - auf Zulassung zum dritten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung Lebensmittelchemie (nicht barrierefrei)

Vordruck ärztliches Attest

 

 

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Ansprechpartnerin

Daniela Randau

Tel.: +49 345 514-3197
E-Mail