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Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung (Brüssel IIb)

Wenn Kinder oder Jugendliche im Rahmen von Hilfen zur Erziehung bei Pflegeeltern oder in einer Kinder- und Jugendwohngruppe in einem anderen europäischen Staat untergebracht werden sollen und dies von einer staatlichen Stelle veranlasst wird, d. h. von einer Behörde oder einem Gericht, spricht man von einer grenzüberschreitenden Unterbringung. Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen wurden internationale Regelungen für die Voraussetzungen und Durchführung einer solchen grenzüberschreitenden Unterbringung getroffen, das Konsultations- und Zustimmungsverfahren.

Das Landesjugendamt Sachsen-Anhalt berät die örtlichen Jugendämter bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im europäischen Ausland sowie aus dem europäischen Ausland in Deutschland.

Zur Meldung von Auslandsmaßnahmen gemäß § 38 Abs. 5 SGB VIII kann das Formular des Landesjugendamtes genutzt werden.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)


Frau Wilde
Tel.: 0345 514-1332
E-Mail