Menu
menu

Förderungen

Neuregelung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Die Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Erl. des MS vom 8. März 2024 - 44-5170) wurden am 13.05.2024 im Ministerialblatt veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinien finden Sie hier:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, ... | i. d. F. v. 08.03.2024

Mit der Neufassung der Richtlinien sind Änderungen der Zuwendungshöhen und bei der Umsetzung in einigen Förderbereichen erfolgt. Zudem erfolgt eine Einbeziehung der Förderung von Sachausgaben bei den Jugendbildungsreferenten. Nachfolgend werden Unterlagen im Rahmen der Richtlinienänderung zur Verfügung gestellt:

Handreichungen zur Richtlinienänderung

Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Ju-gendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitenden (juleica)

Jugendbildungsreferenten bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe (Aktualisierung 05/2024)

Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII

Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII

Jugendbildungsstätten (Aktualisierung 05/2024)

Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII

Antragsdokumente zur Richtlinienänderung

Änderungsantrag Förderung der Verwaltungsausgaben der Jugendverbände 2024

Änderungsantrag Förderung Jugendbildungsreferenten 2024 (Aktualisierung 05/2024)

Antrag Beispiel Jugendbildungsreferenten 2024 (Aktualisierung 05/2024)

 

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach den vorgenannten Richtlinien Zuwendungen für landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Informationen zu den Förderbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten. Auf Grundlage der geänderten Richtlinien erfolgt  noch eine grundsätzliche Überarbeitung der nachfolgenden Dokumente.

Informationen und Dokumente zum Zuwendungsverfahren ab dem Jahr 2024

2.1 Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitern

2.2 Jugendbildungsreferenten*innen bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe

2.3 Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII

2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII

2.5 Jugendbildungsstätten

2.6 Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII

2.7 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII

2.8 Erzieherischer Kinder-​ und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII

Allgemeine Unterlagen zu den Zuwendungsverfahren

 

AnsprechpartnerInnen für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren

Weitere Förderungen

Grundlagen der Förderung

Hier finden Sie allgemeine Rechtsgrundlagen für die Förderungen.

Informationen und Hinweise

Hier erhalten Sie weitere förderrechtliche Hinweise und Informationen.

Anschrift

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)   


Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter:

Tel:  +49 345 514 1619
Fax: 0345 514 1719

Referatsleiterin

Frau Specht

Telefon +49 345 514 - 1625
E-Mail