Förderungen
Neuregelung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beabsichtigt die Neuregelung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Erl. des MS vom 4.12.2018, geändert durch Erl. des MS vom 29.6.2022) mit Wirkung vom 01.03.2024. Die Mitzeichnung des Richtlinienentwurfs durch das Ministerium der Finanzen und den Landesrechnungshof ist nunmehr erfolgt. Das Ministerium hat eine Veröffentlichung des Erlasses veranlasst.
Mit der Veröffentlichung wird die Richtlinienänderung rückwirkend zum 01.03.2024 in Kraft treten. Dies hat das Ministerium auch im Rahmen eines Vorgriffs-Erlasses geregelt.
Mit der Neufassung der Richtlinien werden sowohl Änderungen in der Höhe von einigen Förderungen als auch Änderungen in der Umsetzung in einigen Förderbereichen der Richtlinien erfolgen. Zudem erfolgt eine Einbeziehung der Förderung von Sachausgaben bei den Jugendbildungsreferenten. Nachfolgende werden Unterlagen im Rahmen der Richtlinienänderung zur Verfügung gestellt:
Handreichungen
Jugendbildungsreferenten bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe
Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII
Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII
Antragsdokumente zur Richtlinienänderung
Änderungsantrag Förderung der Verwaltungsausgaben der Jugendverbände 2024
AnsprechpartnerInnen für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren
Landesmodellprogramme "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher"
Förderungen der Jugendarbeit, der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit und des erzieh. Kinder- und Jugendschutz
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach den vorgenannten Richtlinien Zuwendungen für landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Informationen zu den Förderbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten. Nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung im Jahr 2024 erfolgt eine Anpassung der Dokumente.
Informationen und Dokumente zum Zuwendungsverfahren ab dem Jahr 2022
2.2 Jugendbildungsreferenten*innen bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe
2.3 Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII
2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII
2.6 Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII
2.7 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
2.8 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII
Weitere Förderungen
- Landesmodellprojekt „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" 2020 bis 2023
- Wohlfahrtspflegerische Einzelmaßnahmen
(Telefonseelsorge; Kinder-, Jugend- und Elterntelefon; Bürgerschaftliches Engagement; sonstige Maßnahmen) - Förderung von Beratungsangeboten für Lesben, Schwule, Transsexuelle und Intersexuelle
- Internationale Jugendarbeit (Bund, Stiftungen und Jugendwerke)
- Zuweisung an Landkreise und kreisfreie Städte nach § 31 KJHG
- Institutionelle Förderungen
- Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
- Bundesprogramm "Demokratie Leben"
Grundlagen der Förderung
Hier finden Sie allgemeine Rechtsgrundlagen für die Förderungen.
Informationen und Hinweise
Hier erhalten Sie weitere förderrechtliche Hinweise und Informationen.