Obere Beschwerdestelle
Das Landesverwaltungsamt übt die Fachaufsicht über die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) des Landes Sachsen-Anhalt und kommunalen Ausländerbehörden Sachsen-Anhalts aus.
Im Rahmen dieser Zuständigkeit ist das Referat die obere Beschwerdestelle.
Gelingt es Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bei Problemlagen in der ZASt, einer Ausländerbehörde oder in ihrer Unterkunft nicht, diese vor Ort zu klären oder konnte für sie nach Nutzung der dortigen Beschwerdeinstrumente wie den Beschwerdebriefkästen keine Lösung herbeigeführt werden, gibt es die Möglichkeit, sich an eine externe Beschwerdestelle im Landesverwaltungsamt zu wenden.
Nähere und weitergehende Informationen finden Sie in unseren Flyern: