Abfallrechtliche Nachweisverfahren
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Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Das Landesverwaltungsamt nimmt die ihm nach den einschlägigen bundes- und unionsrechtlichen Vorschriften übertragenen Aufgaben im Bereich der Abfallüberwachung wahr. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung und Überwachung der innerstaatlichen Nachweisverfahren sowie die Bearbeitung von Verfahren im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Teilgebieten der abfallrechtlichen Nachweisführung.
1. Innerstaatliches Nachweisverfahren
Die Durchführung und Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisverfahren für die Entsorgung insbesondere gefährlicher Abfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird im Wesentlichen durch die Wahrnehmung nachfolgender Aufgaben vollzogen:
- Prüfung und Bestätigung von Entsorgungsnachweisen bzw. Sammelentsorgungsnachweisen,
- Überwachung der Begleit- und Übernahmescheinverfahren (Verbleibskontrolle),
- Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) und
- Fachliche Beratung der am Verfahren Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Entsorger).
Weitere Informationen zu diesem Themengebiet finden Sie unter Innerstaatliches Nachweisverfahren.
2. Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Ebenfalls erfolgt der Vollzug der maßgeblichen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen durch die Ausübung nachfolgender maßgebender Aufgaben:
- Prüfung und Entscheidung über Notifizierungsanträge,
- Beteiligung sowie Abstimmung mit zuständigen in- und ausländischen Behörden,
- Überwachung von grenzüberschreitender Verbringung von Abfällen aus bzw. in das Bundesland Sachsen-Anhalt,
- Auskunftserteilung zu rechtlichen und verfahrensbezogenen Anforderungen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter Grenzüberschreitende Abfallverbringung.
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