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Digitale Abfallverbringung startet – Registrierung ab sofort möglich - EU weite Umstellung bringt mehr Transparenz und schnellere Verfahren

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung in Europa wird digital: Seit dem 25. März 2026 können Unternehmen die Vorregistrierung Ihrer Standorte in Sachsen‑Anhalt für die Nutzerautorisierung im neuen Digital Waste Shipment System (DIWASS) über den Online-Dienst eREG-D der ZKS vornehmen. Der Produktivstart auf EU‑Ebene ist für den 21. April 2026 vorgesehen, die neue EU‑Abfallverbringungsverordnung tritt vollständig am 21. Mai 2026 in Kraft.

Mit der Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz, besserer Nachvollziehbarkeit von Abfalltransporten und schnelleren Verwaltungsverfahren in der Europäischen Union und darüber hinaus.

Digitalisierung wird jetzt für Unternehmen spürbar

Am 25. März 2026 wurde die DIWASS‑Registrierung über den Online‑Dienst eREG‑D für Sachsen‑Anhalt freigeschaltet. Damit beginnt die praktische Umsetzung der europaweiten Digitalisierung der Abfallverbringung für alle am Verfahren Beteiligte.

Alle Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen in Sachsen-Anhalt wurden seitens des Landesverwaltungsamtes mit mehreren Hinweisschreiben über die anstehenden Schritte informiert. Diese sind auch auf der Webseite der zuständigen oberen Abfallbehörde zu finden.

Verpflichtende Anbindung für alle Beteiligten

DIWASS ersetzt künftig vollständig die papiergebundenen Verfahren. Alle Akteure der grenzüberschreitenden Abfallverbringung, unabhängig davon, ob Abfälle notifizierungspflichtig sind oder im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 18 der VO (EU) 2024/1157 grenzüberschreitend verbracht werden, müssen an DIWASS angebunden sein.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Erzeuger,
  • Entsorger,
  • Beförderer,
  • Händler und Makler,
  • sowie die zuständigen Behörden.

Die Registrierung der Standorte kann in Deutschland über den Online‑Dienst eREG‑D erfolgen. Die Autorisierung der Nutzer erfolgt anschließend über das zentrale DIWASS‑System der EU.

Hintergrund: steigende Fallzahlen, steigende Anforderungen

Die Zahl der Anträge zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr weiter deutlich gestiegen. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 228 Notifizierungsanträge, ein erneuter Sprung gegenüber den Vorjahren (2024: 139 Anträge, 2023: 173 Anträge). Bereits in den ersten drei Monaten dieses Jahres gingen 62 weitere Notifizierungsanträge ein. Die neue EU‑Verordnung 2024/1157 reagiert auf diese Entwicklung mit klaren Fristen, einheitlichen Regeln und einer vollständigen Digitalisierung, um Verfahren europaweit effizienter, transparenter und kontrollierbarer zu gestalten.

Informationen und Unterstützung

Ein umfangreicher FAQ‑Katalog zur Registrierung und Autorisierung in DIWASS steht den Unternehmen zur Verfügung. Er erläutert Schritt für Schritt den Registrierungsprozess, die notwendigen Voraussetzungen sowie die Zuständigkeiten.

Der Katalog und weitere Informationen sind auf folgender Seite hinterlegt:

Das Hinweisdokument wird in den kommenden Wochen fortgeschrieben, um aktuelle Entwicklungen zeitnah abzubilden.