Digitalpakt Schule 2019 - 2024
Neue Antragsformulare, bitte ab sofort verwenden:
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Übersicht Rechnungen
DigitalPakt Schule 2019 - 2024
Für die Schaffung bzw. Optimierung effizienter lernförderlicher digitaler Infrastrukturen für Schulen, die Weiterentwicklung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages mit Blick auf die Anforderungen in der digitalen Welt und für die bedarfsgerechte Qualifizierung des Lehrerpersonals stellt der Bund aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ 5 Milliarden Euro als Finanzhilfe für alle Bundesländer im Zeitraum 2019-2024 zur Verfügung.
Die Rahmenbedingungen für die Verwendung dieser Finanzhilfe regelt die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Mit Unterstützung des Bundes werden im Land Sachsen-Anhalt 137.582.000 Euro an Fördermitteln in die Schulbildungsinfrastruktur und Lehrerfort- und Weiterbildung investiert. Weitere Unterlagen und Verfahrenshinweise finden Sie nachfolgend:
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-RL)
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Anlage D - Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support
- Logo2 entsprechend Publizitätspflichten
- Hinweise zur Publikation/Logo (externer Link)
- Hinweise zur Publikation/Logo (Hinweise)
- Mustererklärung des Eigentümers
- Zahlungsantrag
- Übersicht Rechnungen
- Checkliste über die bei der Bewilligungsbehörde einzureichenden Vergabeunterlagen (für Vergabeverfahren ab 01.03.2023)
- Checkliste über die bei der Bewilligungsbehörde einzureichenden Vergabeunterlagen (für Vergabeverfahren bis 28.02.2023)
- Änderung der Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibungen
- AwVO (Auftragswerteverordnung)
- AwVO (Auftragswerteverordnung) vom 14.12.2023