Zulassung der Schifffahrt auf dem Geiseltalsee
Mit Wirkung ab dem 21.05.2026 ist durch Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes die Schifffahrt allgemein auch auf dem Norteil des Geiseltalsees zugelassen. Dies ist die Grundlage, dass nunmehr auf dem gesamten Geiseltalsee die Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO) Anwendung findet.
Bisher stand den Nutzerinnen und Nutzer lediglich der Südteil des Geiseltalsees zur Verfügung. Mit der Eröffnung des Gemeingebrauchs auf dem Nordteil des Geiseltalsees durch den Landkreis Saalekreis ist es erforderlich, auch das Wasserverkehrsrecht in Form der LSchiffHVO auf diesen Gewässerteil zur Anwendung zu bringen. Somit sind die bisher vom Südteil des Geiseltalsees bekannten wasserverkehrsrechtlichen Regelungen auf dem gesamten Geiseltalsee gültig.
Höchstgeschwindigkeit
Für den gesamten Geiseltalsee ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für motorisierte Fahrzeuge und Schwimmkörper auf 10 km/h gegenüber dem Ufer festgesetzt.
Ansprechpartner für schifffahrtsrechtliche Fragen:
Gesetzliche Grundlagen
Durch die Landesschifffahrts- und Hafenordnung für anwendbar erklärtes Bundesrecht:
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Binnenschiffsuntersuchungsordnung
- Binnenschiffspersonalverordnung
- Sportbootvermietungsverordnung
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- Binnenschifffahrts-Kennzeichnungsverordnung für Kleinfahrzeuge
- Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen
- Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen

