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    Zulassung der Schifffahrt auf dem Geiseltalsee

    Mit Wirkung ab dem 21.05.2026 ist durch Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes die Schifffahrt allgemein auch auf dem Norteil des Geiseltalsees zugelassen. Dies ist die Grundlage, dass nunmehr auf dem gesamten Geiseltalsee die Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO) Anwendung findet.

    Bisher stand den Nutzerinnen und Nutzer lediglich der Südteil des Geiseltalsees zur Verfügung. Mit der Eröffnung des Gemeingebrauchs auf dem Nordteil des Geiseltalsees durch den Landkreis Saalekreis ist es erforderlich, auch das Wasserverkehrsrecht in Form der LSchiffHVO auf diesen Gewässerteil zur Anwendung zu bringen. Somit sind die bisher vom Südteil des Geiseltalsees bekannten wasserverkehrsrechtlichen Regelungen auf dem gesamten Geiseltalsee gültig.

    Höchstgeschwindigkeit

    Für den gesamten Geiseltalsee ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für motorisierte Fahrzeuge und Schwimmkörper auf 10 km/h gegenüber dem Ufer festgesetzt. 

    Ansprechpartner für schifffahrtsrechtliche Fragen:

    Herr Haupt

    Telefon: +49 345 514-1564

    E-Mail

    Kontakt

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Sie erreichen uns telefonisch in

    Halle (Saale): +49 345 514-0

    Magdeburg: +49 391 567-0

    Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

    oder per Post:

    Landesverwaltungsamt
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)

    oder über das:

    Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo): 
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt