Gesetzestexte zur Opferpension (besondere Zuwendung nach Paragraph 17a Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz)
Unter den nachfolgenden Links finden Sie den Gesetzeswortlaut der besonderen Zuwendung (Opferpension) sowie weiterer Gesetze und Normen, die den Anspruch regeln.
Link | Beschreibung |
Hier finden Sie den Wortlaut des § 17a StrRehaG über die besondere Zuwendung (Opferpension) (derzeit eine Nur-Leseversion) | |
Hier finden Sie das gesamte Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz | |
Hier finden Sie den Wortlaut des Häftlingshilfegesetzes | |
Der § 82 Sozialgesetzbuch 12 regelt, welche Einkünfte wie im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Opferpension zu berücksichtigen sind. | |
Hier finden Sie die Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII | |
Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält die verfahrensrechtlichen Vorschriften. | |
Übersicht und Wortlaut der Gesetze zur sozialen Sicherung. Hier finden Sie sowohl die allgemeinen und verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sozialrecht als auch die einzelnen Sozialleistungsgesetze (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung u.v.m.) |