Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt unterstützt die Regionale Planungsgemeinschaft Harz mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 40.000 Euro für eine Kulturerbeverträglichkeitsprüfung im Umfeld der UNESCO-Welterbestätte Stiftskirche Quedlinburg. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit dem Zuwendungsbescheid wurden für die Jahre 2026 und 2027 Landesmittel in Höhe von insgesamt 40.000 Euro bewilligt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz beteiligt sich mit Eigenmitteln in Höhe von rund 5.000 Euro an dem Vorhaben. Das Gesamtvolumen der Untersuchung beträgt damit rund 45.000 Euro.
Gegenstand der Förderung ist die Erstellung einer Kulturerbeverträglichkeitsprüfung für den zweiten Entwurf des Sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien". Untersucht werden soll insbesondere, welche Auswirkungen ausgewiesene Vorranggebiete für die Windenergienutzung sowie weitere kommunale Windenergieplanungen auf das visuelle Umfeld der UNESCO-Welterbestätte Stiftskirche Quedlinburg haben könnten.
Die Stiftskirche St. Servatii mit dem Schlossberg gehört zu den bedeutendsten Kulturdenkmalen Sachsen-Anhalts und ist Teil des UNESCO-Welterbes „Stiftskirche, Schloss und Altstadt von Quedlinburg". Ihre besondere historische und kulturelle Bedeutung macht eine sorgfältige Betrachtung möglicher Auswirkungen großer Infrastrukturvorhaben im Umfeld der Welterbestätte erforderlich. Die nun geförderte Untersuchung soll hierzu eine fundierte fachliche Grundlage schaffen.
Die Kulturerbeverträglichkeitsprüfung wird durch ein Fachgutachten erstellt. Ziel ist es, mögliche Auswirkungen geplanter Windenergieanlagen auf die Wahrnehmung und den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte zu bewerten. Die Ergebnisse sollen in die weitere Regionalplanung einfließen und dazu beitragen, die Belange des Welterbeschutzes mit den Anforderungen der Energiewende in Einklang zu bringen.
Die Förderung unterstreicht das Bestreben des Landes Sachsen-Anhalt, den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz des kulturellen Erbes gleichermaßen zu berücksichtigen. Wissenschaftlich fundierte Bewertungsverfahren können dabei helfen, tragfähige Lösungen für beide Anliegen zu entwickeln.
Hintergrund
Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen mit Landesmitteln gefördert werden. Die Denkmalpflegeförderung unterstützt sowohl bauliche Maßnahmen als auch wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten, die dem Schutz und der nachhaltigen Entwicklung bedeutender Kulturdenkmale dienen. Im vorliegenden Fall erfolgt die Förderung einer Kulturerbeverträglichkeitsprüfung für die UNESCO-Welterbestätte Quedlinburg im Zusammenhang mit laufenden Windenergieplanungen in der Region Harz.
