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Schifffahrt auf dem Geiseltalsee genehmigt Was jetzt gilt – und warum die Maßnahmen wichtig sind

Die Nutzung des Geiseltalsees wird erweitert: Das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde hat die Schifffahrt nunmehr auf dem gesamten Geiseltalsee zugelassen. Gleichzeitig gilt auf dem Geiseltalsee eine Geschwindigkeitsbegrenzung für motorisierte Boote.

Dabei hat die Geschwindigkeitsbegrenzung gute Gründe: Der Geiseltalsee ist gerade in dem jetzt zur Nutzung hinzugekommenen Nordteil ein naturschutzrechtlich sensibles Gewässer mit unterschiedlichen Nutzungen. Gerade in Zeiten mit hoher Nutzung durch Freizeitboote kann es schnell zu Problemen kommen. Zu schnelle motorgetriebene Boote verursachen starken Wellenschlag, der Uferbereiche beschädigen, Tiere stören und andere Wassersportler gefährden kann.

Mit der Kombination aus Zulassung und klarer Geschwindigkeitsbegrenzung soll ein fairer Ausgleich geschaffen werden. Ziel ist es, dass der See weiterhin für Paddler, Bootsverleiher und Touristinnen und Touristen nutzbar bleibt - gleichzeitig aber Natur, Ufer und die Sicherheit aller geschützt werden.

„Die Regelungen sorgen dafür, dass alle den Geiseltalsee genießen können, ohne dass Umwelt und Sicherheit beeinträchtigt werden“, erklärt der derzeit amtierende Behördenleiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Wersdörfer.

Für Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer bedeutet das konkret: Die Befahrung bleibt möglich, aber nur unter Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit. Rücksichtnahme und angepasstes Verhalten auf dem Wasser sind dabei besonders wichtig.

Mit den neuen Vorgaben gilt die Landesschifffahrts- und Hafenverordnung nicht mehr nur auf dem Südteil des Geiseltalsees, sondern auf dem gesamten Geiseltalsee. Alle Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, sich vorab auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes unter

https://lsaurl.de/geiseltalsee

zu informieren und die Bestimmungen einzuhalten.