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Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Altmarkkreises Salzwedel

Der Altmarkkreis Salzwedel hat für das Haushaltsjahr 2026 seine Haushaltssatzung vorgelegt. Nach Prüfung durch das Landesverwaltungsamt wurde die Satzung nun bestätigt.

Genehmigung der Kreditaufnahmen
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund zwei Mio. Euro wird genehmigt. Damit erhält der Landkreis die notwendige finanzielle Grundlage, geplante Investitionsmaßnahmen umzusetzen.

Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen
Auch die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt. Der genehmigungspflichtige Anteil beläuft sich auf rund 5 Mio. Euro und schafft die Voraussetzung, bereits jetzt finanzielle Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einzugehen.

Trotz eines ausgewiesenen Defizits im Ergebnisplan gilt der Haushalt als ausgeglichen, da auf vorhandene Rücklagen zurückgegriffen werden kann. Gleichzeitig weist die mittelfristige Finanzplanung strukturelle Herausforderungen auf, insbesondere durch anhaltende Fehlbeträge in den kommenden Jahren.

Mit der Entscheidung wird die derzeit noch bestehende Leistungsfähigkeit des Landkreises bestätigt. Zugleich macht die Kommunalaufsicht deutlich, dass die finanzielle Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachtet werden muss.

„Die Entscheidung zur Haushaltssatzung 2026 unterstreicht, dass der Altmarkkreis Salzwedel aktuell handlungsfähig ist und wichtige Investitionen auf den Weg bringen kann. Gleichzeitig zeigt der Blick in die mittelfristige Finanzplanung deutlich, dass strukturelle Herausforderungen bestehen bleiben. Es kommt nun darauf an, frühzeitig gegenzusteuern und die finanzielle Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern“, erklärt Michael Wersdörfer, der amtierende Leiter des Landesverwaltungsamtes.