Auch im Jahr 2026 unterstützt das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale im Land. Für die Sanierung des historischen Torhauses von Schloss Mansfeld erhält der Förderverein Schloss Mansfeld e. V. eine Landesförderung in Höhe von bis zu 105.500 Euro.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen‑Anhalt und dient ausschließlich der denkmalgerechten Sanierung des Torhauses, einem zentralen Bestandteil der Schlossanlage Mansfeld.
Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra: „Der Schutz unseres kulturellen Erbes ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft. Für Sachsen-Anhalt ist Schloss Mansfeld ein identitätsstiftender Ort. Er erinnert eindrücklich an prägende Umbrüche der frühen Neuzeit. Gerade weil dieses Schloss sowohl architektonisch als auch historisch von herausragender Bedeutung ist, tragen wir eine besondere Verantwortung für seinen Erhalt. Eine denkmalgerechte Instandsetzung sichert nicht nur die Substanz, sondern ermöglicht es auch künftigen Generationen, Geschichte unmittelbar zu erleben. Mein besonderer Dank gilt dem engagierten Förderverein, der mit großem Einsatz dazu beiträgt, dieses bedeutende Kulturdenkmal zu bewahren.“
Das Schloss Mansfeld prägt seit Jahrhunderten das Stadtbild der Lutherstadt Mansfeld und ist eng mit der Geschichte der Grafen von Mansfeld sowie der Reformationszeit verbunden. Das Torhaus nimmt dabei eine besondere städtebauliche und funktionale Stellung ein. Sein Erhalt ist von hoher kulturhistorischer Bedeutung und wesentlich für die langfristige Nutzung und öffentliche Wahrnehmbarkeit der Gesamtanlage.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf 215.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
- 105.500 Euro Landesmittel (48,96 Prozent)
- 60.000 Euro Lotto‑Toto GmbH Sachsen‑Anhalt (27,84 Prozent)
- 50.000 Euro Eigenmittel des Fördervereins (23,20 Prozent)
Die Bewilligung gilt bis zum 31. Dezember 2026, innerhalb dieses Zeitraums ist das Vorhaben umzusetzen.
„Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines herausragenden Kulturdenkmals in Sachsen‑Anhalt“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Das Schloss Mansfeld ist ein Ort von landesgeschichtlicher Bedeutung. Das Torhaus als prägendes Element der Anlage trägt wesentlich zum historischen Erscheinungsbild bei. Dass sich der Förderverein mit großem Engagement für den Erhalt einsetzt, verdient Anerkennung und unsere Unterstützung.“
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen‑Anhalt sowie der geltenden Förderrichtlinie. Maßgeblich für die Bewilligung sind insbesondere die kulturhistorische Bedeutung des Denkmals, die Sicherung der historischen Bausubstanz sowie die nachhaltige Nutzungsperspektive.
Mit den bereitgestellten Mitteln kann die Sanierung des Torhauses nun planmäßig umgesetzt werden und trägt damit langfristig zur Bewahrung des kulturellen Erbes von Schloss Mansfeld bei.
Hintergrundinformationen zu Schloss Mansfeld und dem Torhaus
Schloss Mansfeld
Schloss Mansfeld zählt zu den bedeutendsten historischen Schlossanlagen Sachsen‑Anhalts. Es erhebt sich oberhalb der Lutherstadt Mansfeld und war über Jahrhunderte der Stammsitz der Grafen von Mansfeld, eines der einflussreichsten Adelsgeschlechter Mitteldeutschlands. Die Anlage entwickelte sich seit dem Mittelalter schrittweise von einer Burg zu einem repräsentativen Renaissanceschloss.
Besondere historische Bedeutung erlangte Schloss Mansfeld durch seine enge Verbindung zur Reformationsgeschichte: Martin Luther verbrachte einen Teil seiner Jugend in Mansfeld, seine Eltern standen im Dienst der Grafen von Mansfeld. Die Schlossanlage ist somit nicht nur ein regional bedeutendes Baudenkmal, sondern auch ein wichtiger Erinnerungsort der deutschen Geschichte.
Nach Phasen des Niedergangs und teilweiser Zerstörung blieb Schloss Mansfeld lange Zeit ungesichert. Seit mehreren Jahren engagiert sich der Förderverein Schloss Mansfeld e. V. für den schrittweisen Erhalt, die Sanierung und die öffentliche Zugänglichkeit der Anlage.
Das Torhaus von Schloss Mansfeld
Das Torhaus bildet einen zentralen und identitätsstiftenden Bestandteil der Schlossanlage. Als historisches Eingangs‑ und Repräsentationsbauwerk markiert es den Übergang von der Stadt zur Schlossanlage und prägt den ersten Eindruck des Denkmals maßgeblich.
Architektonisch vereint das Torhaus wehrhafte Funktionen mit repräsentativen Elementen und dokumentiert die Entwicklung der Schlossanlage über mehrere Bauphasen hinweg. Seine Bausubstanz weist typische Merkmale historischer Torbauten auf, darunter massive Mauern, historische Gewände und konstruktive Details, die für den Erhalt besonders sensibel behandelt werden müssen.
Aufgrund von witterungsbedingten Schäden und altersbedingtem Substanzverlust ist das Torhaus langfristig gefährdet. Die nun geförderte Sanierung dient deshalb der Sicherung, Erhaltung und denkmalgerechten Instandsetzung des Bauwerks und stellt einen wesentlichen Schritt für die nachhaltige Entwicklung der gesamten Schlossanlage dar.

