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Land fördert Wiederherstellung der historischen Einfriedungsmauer in Gerbstedt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Jahr 2026 erneut den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale im Land. Für den 1. Bauabschnitt zur Wiederherstellung der Einfriedungsmauer des Pfarrgartens in der Eichendorfstraße in Gerbstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) stellt das Land Fördermittel in Höhe von 9.000 Euro bereit.

Die Maßnahme umfasst insbesondere Fundamentierungs- und Maurerarbeiten an der historischen Einfriedungsmauer, die einen wichtigen Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles bildet. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 27.400 Euro, die anteilig durch Landesmittel sowie durch Eigenmittel des Eigentümers finanziert werden.

Der Pfarrgarten in Gerbstedt ist Teil eines historisch gewachsenen Kirchumfeldes, das eng mit der jahrhundertealten Geschichte der Stadt verbunden ist. Gerbstedt selbst wurde bereits im Jahr 985 erstmals urkundlich erwähnt, als an diesem Ort ein Kloster gegründet wurde, das die Entwicklung der Siedlung über viele Jahrhunderte prägte.

Kirchliche Anlagen und ihre Nebengebäude wie Pfarrgärten und Einfriedungen sind dabei prägende Bestandteile des Ortsbildes. Sie dokumentieren nicht nur die religiöse Nutzung, sondern auch historische Formen der Grundstücksnutzung und Gestaltung. So lassen sich Pfarrgärten bereits seit Jahrhunderten nachweisen und sind häufig eng mit der Entwicklung kirchlicher Strukturen verknüpft.

Mit der nun geförderten Maßnahme wird ein wichtiges Element dieser historischen Struktur gesichert und wiederhergestellt. Ziel ist es, die bauliche Substanz der Einfriedungsmauer zu erhalten und damit das Erscheinungsbild des Pfarrgartens langfristig zu sichern.

„Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines ortsbildprägenden Kulturdenkmals“, erklärt der zuständige Abteilungsleiter im Landesverwaltungsamt, Michael Scheiner. „Historische Einfriedungen sind mehr als funktionale Bauwerke, sie sind ein wesentlicher Bestandteil gewachsener Kulturlandschaften und tragen zur Identität unserer Städte und Gemeinden bei.“

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der entsprechenden Förderrichtlinie für die Denkmalpflege. Ziel ist es, die historische Substanz zu bewahren und denkmalgerechte Sanierungen zu ermöglichen.

Die Umsetzung des ersten Bauabschnitts ist bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen.