Das Land Sachsen-Anhalt setzt sein Engagement für den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale fort. Für die Sanierung der Innenräume der historischen Synagoge in der Lutherstadt Eisleben stellt das Land im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von 40.000 Euro bereit.
Die Mittel sind insbesondere für die Instandsetzung des Betsaals vorgesehen und dienen der denkmalgerechten Sicherung und Wiederherstellung zentraler Innenbereiche des Gebäudes. Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben auf rund 225.000 Euro, die durch Landesmittel, Drittmittel sowie einen Eigenanteil des Trägervereins finanziert werden.
Die Synagoge in der Lutherstraße zählt zu den kulturhistorisch bedeutenden Zeugnissen jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt. Wie viele Synagogen in Deutschland wurde auch sie im Zuge der nationalsozialistischen Novemberpogrome 1938 schwer beschädigt und in der Folgezeit zweckfremd genutzt. Erst in den vergangenen Jahrzehnten rückte ihre historische und kulturelle Bedeutung wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Heute engagiert sich der Trägerverein intensiv für die Sicherung, Erforschung und schrittweise Wiederherstellung des Gebäudes als Erinnerungs- und Lernort.
Mit der nun bewilligten Förderung wird ein weiterer wichtiger Abschnitt dieser Arbeiten ermöglicht. Ziel ist es, den Betsaal als zentralen Raum wieder stärker erlebbar zu machen und zugleich die bauliche Substanz langfristig zu sichern.
„Die Synagoge in Eisleben ist ein bedeutendes Zeugnis jüdischer Geschichte und zugleich Mahnort gegen das Vergessen. Mit der Förderung unterstützen wir die Wiederherstellung dieses besonderen Ortes und stärken das kulturelle Erbe unseres Landes“, betont der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Rahmen der Denkmalpflege Projekte zur Erhaltung, Pflege und nachhaltigen Nutzung von Kulturdenkmalen. Dabei kommt Vorhaben eine besondere Bedeutung zu, die historische Orte bewahren und gleichzeitig einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Entsprechend soll die Synagoge auch künftig, etwa im Rahmen des Tages des offenen Denkmals, für Besucherinnen und Besucher erlebbar sein.

