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Land fördert Beräumung am Schloss Harbke

Auch im Jahr 2026 unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Sicherung bedeutender Kulturdenkmale. Aktuell bewilligt das Landesverwaltungsamt der Gemeinde Harbke Fördermittel in Höhe von 18.400 Euro für die Beräumung von Schutt im Bereich des Schlosses Harbke.

Die Maßnahme dient der Sicherung und Vorbereitung weiterer denkmalpflegerischer Arbeiten im Schlosshof. Neben der Beräumung umfasst das Projekt unter anderem Baustelleneinrichtung und Kraneinsatz. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 37.600 Euro, die anteilig durch Eigenmittel der Gemeinde ergänzt werden.

Bedeutendes Schlossensemble mit jahrhundertealter Geschichte

Das Schloss Harbke zählt zu den bedeutenden historischen Anlagen im Westen Sachsen-Anhalts. Seine Ursprünge reichen bis ins Mittelalter zurück: Bereits im 14. Jahrhundert wurde durch die Familie von Veltheim eine „Wasser umwehrte“ Burganlage errichtet, die später zu einem repräsentativen Schloss ausgebaut wurde.

Zwischen 1572 und 1586 entstand auf den Grundmauern der Burg ein Renaissanceschloss, dessen markante Architektur mit Flügelbauten und Treppenturm bis heute nachvollziehbar ist. Nach einem schweren Brand im Jahr 1731 wurde die Anlage im 18. Jahrhundert teilweise neugestaltet und zu einem barocken Schlosskomplex erweitert.

Zum Ensemble gehört zudem der Schlosspark Harbke, der ab etwa 1740 angelegt wurde und später zu einem Landschaftspark überging. Er entwickelte sich zu einem bedeutenden Zentrum botanischer Forschung und Pflanzzucht und erlangte überregionale Bekanntheit.

Vom Herrensitz zur Ruine

Nach mehr als 600 Jahren im Besitz der Familie von Veltheim endete die Nutzung des Schlosses nach dem Zweiten Weltkrieg. In der Folge wurde die Anlage zunächst anderweitig genutzt, stand später leer und verfiel zunehmend.

Heute ist das Schloss nur noch als Ruine erhalten, die jedoch weiterhin ein prägendes Element des historischen Ensembles aus Schloss, Gutsanlage und Park darstellt.

Sicherung und Perspektive

Die nun geförderte Beräumung ist ein wichtiger erster Schritt zur weiteren Sicherung und Entwicklung des Standortes. Durch die Beseitigung von Schutt und Gefahrenstellen werden Voraussetzungen geschaffen, um das Denkmal langfristig zu erhalten und perspektivisch besser zugänglich zu machen.

„Mit der Förderung schaffen wir die Grundlage dafür, dass ein bedeutendes Stück Landesgeschichte gesichert und langfristig neu erlebbar gemacht werden kann“, so der zuständige Abteilungsleiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Scheiner.

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und nachhaltigen Nutzung von Kulturdenkmalen. Ziel ist es, historische Bauwerke und Anlagen als wichtige Zeugnisse der Landesgeschichte zu bewahren und für kommende Generationen erlebbar zu machen.