Kostenerstattung für Schulfahrten
Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten.
Voraussetzungen:
Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben.
Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.
Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können. In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).
Erforderliche Unterlagen:
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten füllen eine sogenannte "Selbsterklärung" aus, in der sie versichern, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen (Vordruck Selbsterklärung).
Diese Selbsterklärung ist in der Schule des betreffenden Kindes abzugeben.
Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen:
- Vordruck Kostenzusammenstellung
- Vordruck Mittelabruf
beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.
Hinweise zum Verfahren
Die in der Anlage 3 zu benennende Kontoverbindung muss entweder das Konto der Schule, des Schulträgers (Gemeinde, Landkreis), des Klassenleiters oder eines schulischen Fördervereins/Elternvereins sein, nicht das Konto der Eltern/ Erziehungsberechtigten.
Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.
Rechtsgrundlagen:
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Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten vom 2. März 2006