Förderung von Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Beratungsstellen sexualisierter Gewalt.
Aufgabe dieser Einrichtungen ist es, für die Opfer sexualisierter Gewalt sowie deren Angehörige und Bezugspersonen, professionelle Beratung, Begleitung, Unterstützung und Präventionsarbeit
sowie Prophylaxe und Krisenintervention zu leisten.