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Zulassung von Ausnahmen nach § 69 Lebensmittel, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) für Fütterungsversuche zu Forschungs- und Untersuchungszwecken

Ausnahmegenehmigungen nach § 69 Lebensmittel, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) für Fütterungsversuche zu Forschungs- und Untersuchungszwecken werden vom Landesverwaltungsamt erteilt.

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung des Vorhabens

Ansprechpartnerin:

Frau Dr. Bochnia
Telefon: +49 345 514 2145
Fax: +49 345 514-2699
E-Mail

 

Hinweise zum Verfahren:

Die Ausnahmegenehmigung wird befristet erteilt und ist kostenpflichtig.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)