Erwachsenenbildung
Aufgaben
Der Bereich Erwachsenenbildung ist für die Bearbeitung von Anträgen auf finanzielle Förderung von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf Grundlage des § 5 des Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt zuständig.
Weitere Informationen:
Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt
(Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA) vom 25. März 2021
Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA - aktuelle Fassung
Verordnung zur Durchführung des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsverordnung - EBVO) vom 23. Juli 2021
Erwachsenenbildungsverordnung - EBVO - aktuelle Fassung
Durchgeführte Projekte: