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Erwachsenenbildung

Aufgaben

Der Bereich Erwachsenenbildung ist für die Bearbeitung von Anträgen auf finanzielle Förderung von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf Grundlage des § 5 des Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt zuständig.

Weitere Informationen:

 

Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt
(Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA) vom 25. März 2021

Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA - aktuelle Fassung

 

Verordnung zur Durchführung des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsverordnung - EBVO) vom 23. Juli 2021

Erwachsenenbildungsverordnung - EBVO - aktuelle Fassung

 

Durchgeführte Projekte:

Projektförderung – Übersicht über die Zuwendungen gemäß § 9 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (EBG LSA)

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)