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Strukturwandel- "Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038"

Kurzüberblick über die Förderbedingungen und Zuständigkeiten für die Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Gebietskörperschaften und sonstige Träger kommunaler Aufgaben in Sachsen-Anhalt nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für besonders bedeutsame Investitionen im in Sachsen-Anhalt befindlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Die Zuwendungen verfolgen das Ziel, den Strukturwandel im Zuge der Beendigung der Verstromung der Braunkohle zu bewältigen und die Beschäftigung in der betroffenen Region zu sichern.

Die Zuständigkeiten der einzelnen Bewilligungsbehörden sind nachfolgend benannt.

Förderbereichsübergreifende Vorhaben erfordern eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Bewilligungsbehörden. Der Förderlotse berät den Vorhabenträger zu einer zweckmäßigen Unterteilung von Gesamtprojekten in Teilprojekte, erforderlichenfalls in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden; bei Zweifelsfragen entscheidet der Richtliniengeber. Der Förderlotse steht potentiellen Antragstellern auch bei der Auswahl der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Seite.

Kontakt zum Förderlotsen

Andreas Leupold

Tel.: +49 391 589-1608

E-Mail: revier2038(at)ib-lsa.de

Jens Schmidt

Tel.: +49 391 589-1118)

E-Mail: revier2038(at)ib-lsa.de

Bewilligungsbehörden

1. Investitionsbank- Förderbereiche und Kontakt

  • 1 A Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen; energetische Sanierung (ausgenommen kommunale Kläranlagen)
  • 3 B Einrichtungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Familienzentren und Gemeinschaftshäusern
  • 3 C Barriereabbau
  • 5 Digitalisierung, Breitband, Mobilfunkinfrastruktur
  • 6 A Touristische Infrastruktur
  • 7 A Forschungsinfrastruktur
  • 7 B Infrastruktur der ergänzenden Aus- und Weiterbildung
  • 8 A Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

2. Landesverwaltungsamt- Förderbereiche und Kontakt

3. Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH- Förderbereich und Kontakt

  • 2 A Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr, zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz
    Foerderung@nasa.de

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)