Besondere Veranstaltungen
Zur Durchführung einer sportlichen Veranstaltung, Wasserfestlichkeit oder sonstigen Veranstaltung im Geltungsbereich der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO), die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen kann, bedarf es gemäß § 22 LSchiffHVO einer Erlaubnis des Landesverwaltungsamtes als zuständige Behörde.
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind beispielhaft:
- Segelregatten
- Drachenbootrennen
- Triathlons
- Bootskorsos
- Nachtfahrten
- Modellbootrennen
- sonstige Veranstaltungen, die sich auf das Gewässer auswirken können (z.B. Feuerwerk)
Um prüfen zu können, ob es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung handelt, ist das Vorhaben zunächst bei der hiesigen Behörde über das unten verlinkte Formular anzuzeigen. Die Anzeige hat mindestens vier Wochen vor der geplanten Durchführung zu erfolgen.
Ergibt die Prüfung, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung handelt, erfolgt eine individuelle Nachforderung von weiteren Unterlagen, in jedem Fall ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen.
Zur Einreichung des Formulars sowie für Anfragen nutzen Sie bitte das Funktionspostfach binnenschifffahrt(at)lvwa.sachsen-anhalt.de.
Ansprechpartner für Besondere Veranstaltungen:
Formulare zum Download:
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