Landesverwaltungsamt informiert über aktuelles Verfahren und Auslegungsmöglichkeiten
Für die Schweinezuchtanlage in Binde wurde beim Landesverwaltungsamt ein Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Gegenstand des Verfahrens ist die bauplanungsrechtliche Vorprüfung einer beabsichtigten wesentlichen Änderung der Anlage. Anlass hierfür sind insbesondere die gerichtlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. Juni 2023 (Az. 4 A 188/20 MD) sowie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2024 (Az. 2 L 94/23), aktuelle Anforderungen des Tier- und Immissionsschutzrechts sowie die Folgen des Brandereignisses vom 12. April 2024.
Die öffentliche Bekanntmachung dieses Vorhabens erfolgte am 15. September 2026 im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes sowie auf elektronischem Weg. Die Antragsunterlagen können ab dem 23. September 2026 sowohl in der Stadt Arendsee als auch beim Landesverwaltungsamt eingesehen werden. Zusätzlich steht dann auch eine digitale Fassung der Unterlagen zur Verfügung.
Worum geht es im aktuellen Verfahren?
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob 2023 die nachträgliche Baugenehmigung von 2013 auf; das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung 2024. Infolgedessen müssen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen der Anlage neu bewertet werden.
Bei dem laufenden Verfahren handelt es sich nicht um die Entscheidung über die Genehmigung der beantragten Änderung selbst. Vielmehr soll zunächst im Rahmen eines Vorbescheides geprüft werden, ob die geplanten Änderungen aus bauplanungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig wären.
Ein Vorbescheid dient dazu, einzelne rechtliche Fragen vorab verbindlich zu klären. Auf Grundlage dieser Prüfung kann gegebenenfalls ein nachfolgendes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dabei wären sämtliche hierfür erforderlichen fachlichen und rechtlichen Anforderungen, welche nicht bereits Bestandteil des Vorbescheidsverfahrens waren, erneut zu prüfen.
Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 23. September 2026 bis einschließlich 22. Oktober 2026 bei der Stadt Arendsee und beim Landesverwaltungsamt zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum digital unter
https://lsaurl.de/BindeAuslegung
bereitgestellt.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 23. September 2026 bis einschließlich 23. November 2026 schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Maßgeblich sind die in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Verfahrenshinweise und Einreichungsmöglichkeiten.
Sofern rechtzeitig Einwendungen eingehen und diese für die Prüfung der beantragten Fragestellungen von Bedeutung sind, können sie in einem öffentlichen Erörterungstermin am 9. Februar 2027 in Salzwedel behandelt werden. Ob dieser Termin durchgeführt wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist.
Transparenz als Grundsatz
Das Landesverwaltungsamt wird alle eingehenden Stellungnahmen sowie form- und fristgerechten Einwendungen im gesetzlich vorgesehenen Verfahren berücksichtigen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren.
Die Entscheidung wird ausschließlich auf Grundlage der geltenden Rechtslage sowie der vorliegenden Fachgutachten und Stellungnahmen getroffen.
Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Bekanntmachung hat sich ein Korrekturbedarf bei dem Veröffentlichungstext ergeben, weshalb die Öffentlichkeitsbeteiligung erneut im Oktober durchgeführt wird, die auszulegenden Unterlagen sind jedoch ab dem Start der Auslegung am 23.09.2026 vollständig. Dies führt zu einer verlängerten Auslegung sowie Einwendungsfrist. Der ggf. stattfindende Erörterungstermin am 09.02.2027 verschiebt sich dadurch jedoch nicht. Die bereits im Rahmen der derzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung form- und fristgerecht eingereichten Einwendungen werden berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und zur Schweinezuchtanlage Binde sind in einer auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes veröffentlichten Faktensammlung unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/aktuelles/tierhaltungsanlagen abrufbar.
