Im laufenden Vorbescheidverfahren zur Schweinezuchtanlage in Binde hat die Stadt Arendsee das erforderliche gemeindliche Einvernehmen versagt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt muss nun prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Entscheidung vorliegen.
In der öffentlichen Diskussion entsteht dabei häufig der Eindruck, die Ablehnung einer Kommune beende ein Verwaltungsverfahren automatisch. Tatsächlich sieht das Baugesetzbuch jedoch ein anderes Verfahren vor: Verweigert eine Gemeinde ihr Einvernehmen, muss die zuständige Genehmigungsbehörde prüfen, ob die hierfür angeführten Gründe rechtlich tragfähig sind.
Das gemeindliche Einvernehmen ist ein wichtiges Beteiligungsrecht der Kommunen und Ausdruck ihrer Planungshoheit. Es handelt sich jedoch nicht um ein uneingeschränktes Vetorecht. Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass die Genehmigungsbehörde eine solche Entscheidung rechtlich überprüft.
Die Prüfung erfolgt dabei nicht aufgrund politischer Erwägungen, sondern ausschließlich auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften. Gegenstand der Bewertung ist insbesondere die Frage, ob die von der Kommune vorgetragenen Gründe nach den Vorgaben des Baugesetzbuches eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen.
Das Landesverwaltungsamt weist zudem darauf hin, dass die aktuelle Prüfung lediglich einen einzelnen Verfahrensschritt innerhalb des laufenden Vorbescheidverfahrens darstellt.
Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Hintergründe des Verfahrens verständlich zu erläutern, hat das Landesverwaltungsamt eine ausführliche Information zum Thema „Gemeindliches Einvernehmen" erstellt. Darin werden die gesetzlichen Grundlagen, die Rolle der Kommunen sowie die Aufgaben der Genehmigungsbehörden allgemeinverständlich erläutert.
Hintergrundinformation abrufbar
Die ausführliche Erläuterung „Das gemeindliche Einvernehmen - Aufgaben, Bedeutung und rechtliche Einordnung" steht auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung.
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