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Planunterlagen für Wasserstoffleitung zwischen Angersdorf und Preußlitz werden ausgelegt Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren startet

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Wasserstoffleitung Angersdorf–Preußlitz die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen veranlasst. Die Unterlagen können seit dem 2. November 2026 bis einschließlich 1. Dezember 2026 eingesehen werden.

Vorhabenträgerin ist die ONTRAS Gastransport GmbH. Gegenstand des Verfahrens ist die Errichtung der Wasserstofffernleitung FGL 702 zwischen Angersdorf im Saalekreis und Preußlitz im Salzlandkreis. Die geplante Leitung soll auf einer Länge von rund 34 Kilometern verlaufen. Bestandteil des Vorhabens sind neben der Fernleitung verschiedene technische Nebenanlagen wie Kabelschutzrohre, Armaturengruppen sowie Einrichtungen zur Fernüberwachung und zum Korrosionsschutz.

Die beantragte Trasse berührt Flächen in den Landkreisen Saalekreis, Salzlandkreis und Anhalt-Bitterfeld sowie auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale).

Die Planunterlagen werden gemäß § 43a Energiewirtschaftsgesetz elektronisch veröffentlicht und können während der Auslegungsfrist unter

https://lsaurl.de/H2AngersdorfPreusslitz

eingesehen werden.

Zusätzlich besteht für Personen ohne Internetzugang die Möglichkeit, beim Landesverwaltungsamt einen anderweitigen Zugang zu den Unterlagen zu erhalten.

Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden sowie sonstige Betroffene können Einwendungen gegen den Plan können bis zu sechs Wochen ab der Auslegung elektronisch oder mündlich zur elektronischen Eingabe beim Landesverwaltungsamt - Planfeststellungsbehörde - erhoben werden. Maßgeblich sind die in der Bekanntmachung veröffentlichten Form- und Fristvorgaben.

Im Rahmen des Verfahrens liegen auch die entscheidungserheblichen Unterlagen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens öffentlich aus. Dazu gehören unter anderem Unterlagen zu Natur- und Artenschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Klimaauswirkungen, Denkmalschutz sowie weitere Fachgutachten.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen geprüft und in das weitere Planfeststellungsverfahren einbezogen. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet das Landesverwaltungsamt abschließend durch Planfeststellungsbeschluss.

 

Hintergrund

Die Leitung Angersdorf–Preußlitz ist Teil eines Vorhabens der ONTRAS Gastransport GmbH zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Mitteldeutschland. Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz erforderlich, das beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geführt wird.