Nach den jüngsten Änderungen im Bundes- und Landesjagdrecht erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt eine klare Orientierung für den Umgang mit Wolfsrissen und mögliche weitere Maßnahmen. Dazu haben das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten und das Landesverwaltungsamt neue Vollzugshinweise veröffentlicht, die einen landesweit einheitlichen Vollzug sicherstellen sollen.
„Gerade bei emotional diskutierten Themen wie dem Wolf sind transparente und nachvollziehbare Verfahren wichtig. Die neuen Hinweise schaffen Klarheit darüber, wer wann welche Aufgaben übernimmt und wie nach einem Wolfsriss vorzugehen ist“, erklärt der amtierende Leiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Wersdörfer.
Kern der Handlungsanleitung ist ein klar geregeltes Verfahren nach einem möglichen Wolfsriss. Nutztierhalter melden entsprechende Vorfälle wie bisher an das Wolfskompetenzzentrum Iden beim Landesamt für Umweltschutz. Die Experten dokumentieren den Vorfall, bewerten die vorhandenen Herdenschutzmaßnahmen und informieren die zuständige Jagdbehörde zeitnah über die Untersuchungsergebnisse. Auf dieser Grundlage können weitere Schritte eingeleitet werden.
Auch die Anforderungen an einen sogenannten „zumutbaren Herdenschutz“ werden erstmals landeseinheitlich konkret beschrieben. Für verschiedene Tierarten werden Mindeststandards für Zäune und Schutzmaßnahmen benannt. Ziel ist es, Tierhaltern, Behörden und Jägerschaft eine verlässliche Grundlage für die Bewertung einzelner Schadensfälle zu geben.
Darüber hinaus enthält der Erlass praxisnahe Handlungsempfehlungen für zahlreiche Situationen im Zusammenhang mit dem Wolf, beispielsweise bei Sichtungen in Ortschaften, Verkehrsunfällen, verletzten oder tot aufgefundenen Tieren sowie bei Übergriffen auf Nutztiere. Für jede Situation sind die jeweils zuständigen Ansprechpartner und die erforderlichen Schritte festgelegt.
Das Landesverwaltungsamt weist darauf hin, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Jagdbehörden zentrale Ansprechpartner für den Vollzug der neuen Regelungen sind. Die nun veröffentlichten Hinweise sorgen dafür, dass vergleichbare Fälle künftig nach einheitlichen Maßstäben bearbeitet werden können.
Die vollständigen Vollzugshinweise einschließlich der Anforderungen an den Herdenschutz sowie der Verhaltenshinweise beim Zusammentreffen mit Wölfen stehen den zuständigen Behörden als Arbeitsgrundlage zur Verfügung. Im laufenden Jahr 2026 wurden 54 Übergriffe registriert, bei denen 185 Tiere getötet wurden. Weitere Zahlen finden Sie hier:
Hintergrund
Mit den Änderungen des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Wolf neu geregelt. Die jetzt veröffentlichten Hinweise dienen dazu, den Vollzug dieser Regelungen in ganz Sachsen-Anhalt einheitlich und rechtssicher auszugestalten.
