Ob bei der Rehkitzrettung, der Vermessung von Bauprojekten, in der Landwirtschaft oder bei Einsätzen von Polizei und Feuerwehr: Drohnen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Werkzeug in zahlreichen Lebens- und Arbeitsbereichen entwickelt. Mit der steigenden Zahl der Einsatzmöglichkeiten wächst jedoch auch die Verantwortung der Pilotinnen und Piloten, die geltenden Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat nun aktuelle Zahlen zu Genehmigungen und Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht. Grundlage sind die beim LVwA als zuständiger Luftfahrtbehörde geführten Verfahren.
Insgesamt wurden seit Beginn des Jahres 2026 bereits 37 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Damit hat die Zahl bereits jetzt das Niveau aus den Vorjahren erreicht.
Jahr | Ordnungswidrigkeiten |
2021 | 40 |
2022 | 19 |
2023 | 21 |
2024 | 35 |
2025 | 35 |
2026* | 37 |
*Stand: September 2026
Besonders häufig wurden Verstöße beim Überflug von Wohngrundstücken festgestellt. Ebenfalls regelmäßig betroffen sind naturschutzrechtlich geschützte Gebiete sowie zeitweise eingerichtete geografische Gebiete, beispielsweise im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder besonderen Sicherheitslagen.
„Drohnen eröffnen enorme Möglichkeiten für Wirtschaft, Forschung, Einsatzkräfte und private Nutzer. Gleichzeitig gelten klare Spielregeln. Wer Drohnen fliegt, übernimmt Verantwortung für Sicherheit, Datenschutz und den Schutz sensibler Bereiche. Unsere Zahlen zeigen, dass die große Mehrheit der Nutzer verantwortungsvoll handelt. Dort, wo gegen die Regeln verstoßen wird, greifen wir jedoch konsequent ein“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.
Wohngrundstücke führen die Statistik an
Die Auswertung der Verfahren aus den Jahren 2021 bis 2026 zeigt folgende Schwerpunkte:
Ordnungswidrigkeiten nach Verstoßbereichen (2021 bis 2026)
Geografisches Gebiet | Anzahl |
Wohngrundstücke | 61 |
Sonstige Verstöße (z. B. gegen Nebenbestimmungen einer Erlaubnis oder Regeln der offenen Kategorie) | 31 |
Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete | 17 |
Flugplätze | 15 |
Temporäre geografische Gebiete | 15 |
Bundesstraßen | 11 |
Binnenwasserstraßen | 8 |
Bahnanlagen | 7 |
Militärische Anlagen oder Organisationen | 6 |
Obere/Oberste Bundes- und Landesbehörden sowie Verfassungsorgane des Bundes und der Länder | 5 |
Industrieanlagen | 4 |
Liegenschaften der Polizei | 2 |
Freibäder oder Badestrände | 2 |
JVA oder Einrichtungen des Maßregelvollzugs | 1 |
Stromleitungen | 1 |
Kontrollzone | 1 |
Hohe Nachfrage nach Genehmigungen
Neben der Überwachung des Drohnenbetriebs ist das Landesverwaltungsamt auch für die Erteilung von Genehmigungen in bestimmten geografischen Gebieten zuständig. Hierzu zählen insbesondere Allgemeinerlaubnisse für wiederkehrende Einsätze von Unternehmen, Organisationen und Behörden. Die Zahl der erteilten Genehmigungen bleibt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau:
Erteilte Genehmigungen für geografische Gebiete
Jahr | Anzahl Genehmigungen |
2021 | 128 |
2022 | 108 |
2023 | 92 |
2024 | 94 |
2025 | 112 |
2026* | 81 |
*Stand: September 2026
Hintergrund
Drohnenflüge können in vielen Fällen ohne Einzelgenehmigung durchgeführt werden, sofern die Vorgaben der sogenannten offenen Betriebskategorie eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem die maximale Flughöhe von 120 Metern sowie der Flug innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten. Für bestimmte geografische Gebiete gelten jedoch zusätzliche Schutzvorschriften. Hierzu zählen beispielsweise Flugplätze, Naturschutzgebiete, militärische Einrichtungen oder besonders sensible öffentliche Einrichtungen. Für Flüge in diesen Bereichen ist eine Zustimmung der zuständigen Stelle (bspw. Landkreise) erforderlich. Für andere geografische Gebiete kann eine luftrechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Das Landesverwaltungsamt ist in Sachsen-Anhalt für die Erteilung entsprechender Genehmigungen sowie für die Ahndung von Verstößen zuständig. Darüber hinaus begleitet die Behörde die Entwicklung innovativer Anwendungen unbemannter Luftfahrzeuge am Standort Sachsen-Anhalt und unterstützt einen sicheren und rechtskonformen Drohnenbetrieb.
Hinweis
Weitere Informationen zum Drohnenbetrieb und zu Genehmigungsverfahren finden Interessierte auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes. Hier finden Sie auch Ansprechpartner, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen:
