Menu
menu

Landesverwaltungsamt ordnet Nachsorgemaßnahmen für LEUNA Polyamid GmbH an - Gefahrenabwehr und Umweltschutz haben oberste Priorität

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat gegenüber der LEUNA Polyamid GmbH eine immissionsschutzrechtliche Nachsorgeanordnung erlassen. Ziel ist es, einen sicheren und geordneten Abfahrbetrieb der komplexen Chemieanlagen am Standort Leuna sicherzustellen und Gefahren für Mensch, Umwelt und die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Grundlage der Verfügung sind die Betreiberpflichten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Die LEUNA Polyamid GmbH hatte im Juni 2026 Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Nach aktuellen Angaben des Unternehmens ist zum 1. Oktober 2026 mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu rechnen.

Die Anordnung verpflichtet das Unternehmen unter anderem dazu, unverzüglich eine detaillierte Planung für das sichere Herunterfahren der Anlagen vorzulegen, die erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen sicherzustellen sowie dem Landesverwaltungsamt umfassende Bestandsdaten zu übermitteln. Die Behörde hat zudem die sofortige Vollziehung angeordnet.

Bei den Anlagen in Leuna handelt es sich um einen hochkomplexen Stoffverbund mit störfallrelevanten Stoffen. Ein ungeordnetes oder plötzliches Abstellen könnte erhebliche Risiken für die Umwelt, die Beschäftigten und die Bevölkerung verursachen. Deshalb ist es erforderlich, frühzeitig die Voraussetzungen für ein kontrolliertes und sicheres Herunterfahren der Anlagen zu schaffen.

Das sichere Abfahren der Produktionsanlagen erfordert dabei einen abgestimmten Prozess über mehrere Wochen sowie umfangreiche Sicherungsmaßnahmen. Aufgrund der technischen Verflechtung der einzelnen Anlagenteile können zahlreiche Anlagen nur schrittweise und unter definierten Randbedingungen außer Betrieb genommen werden.

Das Landesverwaltungsamt begleitet den Abfahrprozess am Standort weiterhin eng und wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowie den Schutz von Mensch und Umwelt sicherzustellen. Dabei bleibt das Ziel, Gefahren abzuwehren.

 

Hintergrund

Von der DOMO-Insolvenz zur LEUNA Polyamid GmbH

Der Chemiekomplex in Leuna war bis Ende 2025 Teil der deutschen Aktivitäten der belgischen Unternehmensgruppe DOMO Chemicals. Am 25. Dezember 2025 stellten die Gesellschaften DOMO Caproleuna GmbH, DOMO Chemicals GmbH und DOMO Engineering Plastics GmbH Insolvenzanträge. Ursache waren erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, insbesondere hohe Energie- und Rohstoffkosten sowie fehlende Liquidität für den laufenden Anlagenbetrieb.

Die Situation war besonders kritisch, weil die Anlagen aus Sicherheitsgründen nicht kurzfristig stillgelegt werden konnten. Um Gefahren für Mensch und Umwelt zu verhindern, ordnete das Landesverwaltungsamt Anfang 2026 einen staatlich finanzierten Notbetrieb an. Grundlage war eine sogenannte Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr.

Nach intensiver Investorensuche übernahmen zum 1. April 2026 die InfraLeuna GmbH und die LEUNA-Harze GmbH über die neu gegründete LEUNA Polyamid GmbH die wesentlichen Vermögenswerte der insolventen DOMO Caproleuna GmbH. Mehr als 430 Arbeitsplätze konnten dadurch erhalten werden. Gleichzeitig sollte der für den Chemiestandort wichtige Stoff- und Energieverbund gesichert werden.

Erneute Insolvenz wenige Monate später

Nur rund zweieinhalb Monate nach dem Neustart beantragte die LEUNA Polyamid GmbH im Juni 2026 Insolvenz in Eigenverwaltung. Als Ursachen wurden erneut die schwierigen Marktbedingungen der europäischen Chemieindustrie genannt. Dazu gehörten stark gestiegene Rohstoffpreise, hoher Liquiditätsbedarf aufgrund von Vorkasseforderungen von Lieferanten sowie anhaltender Wettbewerbsdruck auf den internationalen Märkten.

Trotz eines erneuten Investorenprozesses konnte bis Anfang September 2026 kein verbindliches Übernahmeangebot erzielt werden. Das Unternehmen kündigte daraufhin an, die Produktion bis Ende September fortzuführen und anschließend die Anlagen kontrolliert herunterzufahren. Rund 400 Arbeitsplätze sind von dieser Entwicklung betroffen.

Besondere Verantwortung für Sicherheit und Umweltschutz

Der Anlagenverbund in Leuna umfasst unter anderem die Herstellung von Caprolactam, Phenol, Cyclohexanon, Schwefelsäure und Polyamiden sowie Lageranlagen für Ammoniak. Aufgrund der vorhandenen Stoffmengen handelt es sich um Betriebsbereiche der oberen Klasse nach dem Störfallrecht. Ein ungeplanter Ausfall der Energie- oder Hilfsstoffversorgung oder ein unkontrolliertes Abstellen der Anlagen könnte erhebliche Gefahren verursachen.

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Landesverwaltungsamt mit der jetzt erlassenen Nachsorgeanordnung das Ziel, einen geordneten Übergang in einen sicheren Anlagenzustand sicherzustellen und Risiken für Menschen, Umwelt und Nachbarschaft frühzeitig zu minimieren.