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Landesverwaltungsamt begleitet laufenden Abfahrprozess der LEUNA - Polyamid GmbH eng

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt begleitet den seit vergangenem Donnerstag eingeleiteten Abfahrprozess der Anlagen der LEUNA - Polyamid GmbH am Standort Leuna engmaschig und steht hierzu fortlaufend mit dem Unternehmen im Austausch. Das LVwA wird als die zuständige Immissionsschutzbehörde den Prozess in den kommenden Wochen täglich überwachen und begleiten, um die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowie den Schutz von Mensch, Umwelt und öffentlicher Sicherheit sicherzustellen. Grundlage hierfür ist die bereits erlassene immissionsschutzrechtliche Nachsorgeanordnung.

Ziel ist es, den technisch anspruchsvollen Abfahrprozess so zu gestalten, dass am Ende möglichst geringe Mengen an Gefahrstoffen, Reststoffen oder Zwischenprodukten am Standort verbleiben. Daran schließt sich ein Sicherungsprozess an, der bestehende Risiken weiter reduziert, bis von den Anlagen keine Gefahren mehr ausgehen.

Derzeit ist die LEUNA - Polyamid GmbH als Betreiberin verpflichtet, den behördlich angeordneten Abfahrprozess einzuleiten, fachgerecht umzusetzen und bis zum sicheren Abschluss durchzuführen. Ziel der Anordnung des Landesverwaltungsamtes ist es, sicherzustellen, dass sämtliche hierfür erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Aktuell besteht daher kein Anlass für eine staatliche Durchführung dieser Maßnahmen. Das Unternehmen steht in der Verantwortung.

Die Anlagen am Standort Leuna bilden einen hochkomplexen Stoffverbund mit störfallrelevanten Stoffen. Ein sicheres Herunterfahren kann deshalb nicht kurzfristig oder ungeordnet erfolgen, sondern erfordert einen technisch anspruchsvollen und über mehrere Wochen laufenden Prozess. Aufgrund der technischen Verflechtung der einzelnen Anlagenteile können zahlreiche Anlagen nur schrittweise und unter definierten Randbedingungen außer Betrieb genommen werden.

Eine belastbare Kostenschätzung für den konkret geplanten Abfahr- und Stilllegungsprozess wird derzeit erarbeitet. Gleiches gilt für die voraussichtliche Dauer der Maßnahmen sowie den hierfür erforderlichen personellen Aufwand. Vor Abschluss dieser Arbeiten können hierzu keine belastbaren Angaben gemacht werden.

Im Rahmen der behördlichen Vorbereitung auf mögliche Entwicklungen wurde die Größenordnung der Kosten eines sicheren Abfahr- und Sicherungsprozesses gutachterlich bewertet. Die in der Anordnung genannte Summe von rund 30 Millionen Euro stellt eine Kostenprognose dar. Eine solche Schätzung ist für die Gefahrenabwehr erforderlich, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein und notwendige Maßnahmen unverzüglich einleiten zu können. Die Ermittlung dieser Größenordnung ist Ausdruck vorausschauenden Verwaltungshandelns.

 

Hintergrund:

Nach der Insolvenzanmeldung der Betreiberin im Juni dieses Jahres wurden intensive Gespräche mit potenziellen Interessenten geführt. Dabei wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine Fortführung des Betriebs durch einen neuen Betreiber zu ermöglichen. Mit dem Scheitern der letzten Verhandlungen am Sonntag, dem 6. September, entfiel diese Option. Das Landesverwaltungsamt leitete deshalb unverzüglich die erforderlichen rechtlichen und technischen Schritte ein und versandte bereits am folgenden Tag die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zur beabsichtigten Nachsorgeanordnung. Die Nachsorgeanordnung wurde der Betreiberin am Donnerstag zugestellt. Seitdem läuft der Abfahrprozess. Die zügige Verfahrensabfolge war erforderlich, um das unverzügliche Abfahren der Anlage sicherzustellen.

Über eventuelle neue Entwicklungen werden wir informieren.