Immer mehr Beschäftigte in Sachsen-Anhalt nutzen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Bildungsfreistellung, auch Bildungsurlaub genannt, beruflich und persönlich weiterzubilden. Im Jahr 2024 nahmen 6.125 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Angebot in Anspruch. Damit bewegt sich die Zahl der Teilnehmenden weiterhin auf einem hohen Niveau. Zum Vergleich: 2015 waren es noch 2.843 Beschäftigte, 2020 bereits 3.506. Nach 3.656 Teilnehmenden im Jahr 2021 stieg die Zahl 2022 auf 4.911 und erreichte 2023 mit 6.403 Teilnehmenden ihren bisherigen Höchststand.
Für das Jahr 2025 liegen bislang Meldungen zu 3.780 Teilnehmenden vor. Diese Zahl ist jedoch noch nicht abschließend, da weiterhin statistische Meldungen der Veranstalter beim Landesverwaltungsamt eingehen.
Auch die Zahl der vom Landesverwaltungsamt anerkannten Bildungsveranstaltungen entwickelt sich seit Jahren positiv. Wurden 2015 noch 980 Veranstaltungen anerkannt, waren es 2020 bereits 1.708. Im Jahr 2025 lag die Zahl der anerkannten Veranstaltungen bei 2.494. Damit hat sich das Angebot innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Besonders stark wächst dabei der Bereich der Gesundheitsbildung. Angebote zu Themen wie Gesundheitsvorsorge, Stressbewältigung, Resilienz oder Bewegung werden zunehmend nachgefragt. Dagegen ist bei Sprachkursen sowie IT-bezogenen Weiterbildungsangeboten in den vergangenen Jahren ein rückläufiger Trend zu beobachten.
Zugleich verändern sich die Formate der Weiterbildungsangebote. Während Bildungsveranstaltungen früher nahezu ausschließlich in Präsenz durchgeführt wurden, haben sich insbesondere seit der Corona-Pandemie Online- und Hybridangebote zunehmend etabliert. Die größere zeitliche und räumliche Flexibilität macht diese Formate für viele Beschäftigte attraktiv und trägt zur wachsenden Vielfalt der anerkannten Bildungsangebote bei.
Die Bildungsfreistellung ermöglicht Beschäftigten in Sachsen-Anhalt, sich für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freistellen zu lassen. Grundlage dafür ist das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Anspruchsberechtigte können pro Jahr bis zu fünf Arbeitstage bezahlten Sonderurlaub für anerkannte Bildungsangebote erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Das Landesverwaltungsamt erkennt dabei nicht Bildungsträger, sondern einzelne Weiterbildungsveranstaltungen an. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die angebotenen Maßnahmen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bildungsfreistellung erfüllen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der Veranstalter.
„Lebenslanges Lernen gewinnt in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Die steigenden Zahlen zeigen, dass die Bildungsfreistellung als Instrument der beruflichen und persönlichen Weiterbildung in Sachsen-Anhalt fest etabliert ist und von Beschäftigten wie Veranstaltern gleichermaßen angenommen wird“, sagt der amtierende Leiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Wersdörfer.
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den Voraussetzungen sowie zu den anerkannten Bildungsveranstaltungen sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Dort findet sich neben den Antragsunterlagen für Veranstalter auch eine Übersicht über alle anerkannten Bildungsveranstaltungen:
