Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Wasserbehörde hat die weitere Einleitung gereinigter Abwässer aus der Kläranlage Genthin in den Elbe-Havel-Kanal genehmigt. Die wasserrechtliche Erlaubnis tritt am 05. September 2026 in Kraft.
Den entsprechenden Antrag hatte die KA Genthin GmbH gestellt, die die bestehende Kläranlage am Standort Genthin übernommen hat und künftig betreibt.
Damit ist die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung der Abwässer aus Genthin, Jerichow und weiteren Kommunen des Verbandsgebietes sowie bedeutender Industrieunternehmen am Standort Genthin weiterhin sichergestellt.
„Mit dem rechtzeitigen Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens konnte die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Abwasserbehandlung am Standort ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann. Dies dient sowohl dem Gewässer- und Umweltschutz als auch der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Region“, erklärt der Präsident des zuständigen Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Grundlage des Antrags sind Vereinbarungen zwischen dem Trinkwasser- und Abwasserverband Genthin (TAV Genthin) und der KA Genthin 26 GmbH, einem Unternehmen der Eurawasser-Gruppe. Die Gesellschaft hat die bestehende Anlage gepachtet und übernimmt die weitere Behandlung der anfallenden Abwässer.
Das Landesverwaltungsamt hat die Beteiligten bei der Suche nach einer tragfähigen Lösung begleitet. In zahlreichen Beratungen mit dem Landkreis Jerichower Land, dem TAV Genthin, den Mitgliedskommunen sowie weiteren Beteiligten konnte rechtzeitig vor dem Auslaufen der bisherigen vertraglichen Regelungen eine Übergangslösung erreicht werden.
In der Anlage werden die Abwässer von knapp 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Kleingewerbebetrieben sowie mehreren für Sachsen-Anhalt wirtschaftlich bedeutsamen Unternehmen behandelt. Dazu zählen insbesondere die Tierkörperbeseitigungsanlage der SecAnim GmbH, Unternehmen des Chemieparks Genthin sowie weitere gewerbliche Einleiter.
Die nun geschlossenen Vereinbarungen schaffen die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen dem TAV Genthin und der Eurawasser-Gruppe sowie für die langfristige Sicherstellung der Abwasserentsorgung in der Region.
Hintergrund
Der aktuelle Lösungsprozess wurde erforderlich, weil die bisherige vertragliche Grundlage für die Abwasserbehandlung in Genthin zum 4. September 2026 auslief. Ohne eine Nachfolgeregelung bestand die Gefahr, dass für die Abwässer von rund 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zahlreicher Industrie- und Gewerbebetriebe keine gesicherte Entsorgungslösung mehr zur Verfügung gestanden hätte.
Die Situation war besonders herausfordernd, weil die Anlage in Genthin nicht nur kommunales Abwasser behandelt, sondern auch die Abwässer wichtiger Unternehmen, darunter die Tierkörperbeseitigungsanlage der SecAnim GmbH sowie Betriebe des Chemieparks Genthin. Eine Unterbrechung des Betriebs hätte deshalb erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Genthin gehabt.
Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen über eine Anschlusslösung geführt. Das Landesverwaltungsamt hat den Prozess gemeinsam mit dem Landkreis Jerichower Land, dem TAV Genthin, den Mitgliedskommunen und weiteren Beteiligten begleitet. Mit den nun zwischen dem TAV Genthin und der KA Genthin 26 GmbH geschlossenen Vereinbarungen sowie der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Fortführung der Abwasserbehandlung und -einleitung über den 4. September 2026 hinaus sichergestellt
