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Hinweise zum Erwerb eines denkmalgeschützten Objektes

Das Landesverwaltungsamt nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Wir beraten Sie aber gerne in allen Fragen des Denkmalschutz- und Baurechts.

Vor dem Kauf sollten Sie die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück klären. Wir empfehlen Ihnen, die künftige Nutzung und beabsichtigten baulichen Veränderungen mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) beziehungsweise mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe, Hakeborner Straße 1, 39112 Magdeburg, Telefon: +49 391 567-2533, zu besprechen.

Merkblatt für Eigentümer von Kulturdenkmalen

Flyer des Landesverwaltungsamtes zum Denkmalschutz

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz LSA

Denkmalschutzgesetz LSA

Landesamt für Denkmalpflege