Herstellung von Nitritpökelsalz
Für die Herstellung von Nitritpökelsalz ist eine Genehmigung erforderlich.Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und über die erforderlichen Einrichtungen verfügt.
Die Genehmigung wird nur unter Voraussetzung bestimmter Auflagen erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung der Genehmigung muss ein formloser Antrag gestellt werden, aus dem die Anforderungen nach § 5 Abs. 5 Zusatzstoff-Verkehrsverordnung hervorgehen.Nach der Prüfung der Unterlagen durch das Landesverwaltungsamt erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle.
Ansprechpartnerin
Mandy Krenz
Telefon: +49 345 514-2673
E-Mail