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Beschlüsse 2003

Beschluss VK 2 LVwA LSA 24/03 vom 18.02.2004 (nicht barrierefrei)
§ 102 GWB, §§ 133,157 BGB, § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A

  • ein Verfahren zur Vergabe von SPNA ist einer Nachprüfung zugänglich,   wenn bei der Auslegung der Erklärungen der Vergabestellen nach dem objektiven Empfängerhorizont sich diese an die Vergabevorschriften gebunden haben
  • Nebenangebote mit Preisangaben, die unter Vorbehalt stehen, sind wegen nicht hinreichender Bestimmtheit nicht zu berücksichtigen
  • nicht eindeutig bekannt gegebene Zuschlagskriterien dürfen bei Wertung nicht herangezogen oder zusätzlich prognostisch in diese einfließen    
  • vor Ausschluss wegen "Preisdumping" hat die Vergabestelle dies aufzuklären

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

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Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

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06112 Halle (Saale)