Beschlüsse 2003
Beschluss VK 2 LVwA LSA 24/03 vom 18.02.2004 (nicht barrierefrei)
§ 102 GWB, §§ 133,157 BGB, § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A
- ein Verfahren zur Vergabe von SPNA ist einer Nachprüfung zugänglich, wenn bei der Auslegung der Erklärungen der Vergabestellen nach dem objektiven Empfängerhorizont sich diese an die Vergabevorschriften gebunden haben
- Nebenangebote mit Preisangaben, die unter Vorbehalt stehen, sind wegen nicht hinreichender Bestimmtheit nicht zu berücksichtigen
- nicht eindeutig bekannt gegebene Zuschlagskriterien dürfen bei Wertung nicht herangezogen oder zusätzlich prognostisch in diese einfließen
- vor Ausschluss wegen "Preisdumping" hat die Vergabestelle dies aufzuklären