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Beschlüsse 2015

Beschluss 3 VK LSA 05/15 vom 16.03.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A 

  • Änderungen an den Vergabeunterlagen
  • kein zuschlagsfähiges Angebot 

Wird eine Leistung angeboten, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, so stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die nach § 16 Abs. 1 lit. b VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A zwingend den Ausschluss zur Folge hat. 

Körperlich fehlende Erklärungen oder Nachweise können Gegenstand einer Nachforderung sein, aber körperlich vorliegende unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden. 

Beschluss 3 VK LSA 06/15 vom 14.04.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA,

  • verspätete Rüge

Voraussetzung für den Beginn der Frist ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 LVG LSA die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nach dem Gesetzeswortlaut nicht an. Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Gesetz nicht vor. 

Beschluss 3 VK LSA 07/15 vom 25.03.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, §§ 13 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m.16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

  • Unvollständiges Angebot
  • Fehlen von Formblättern 

Werden in den Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber Nachweise zur Preisermittlung gefordert, dann sind solche Nachweise für die Vergabeentscheidung relevant. Ein Nachholen von Angaben der körperlich vorliegenden, jedoch nicht ausgefüllten Preisblätter 221 oder 222 unterliegen nicht der Nachforderungspflicht des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A durch den Auftraggeber. Grundsätzlich haben die Bieter alle vom Auftraggeber geforderten Angaben an den hierfür vorgesehenen Stellen in den Vergabeunterlagen anzugeben. Anderenfalls ist dem Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Angebote nicht möglich.

Beschluss 3 VK LSA 08/15 vom 25.03.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, § 14 Abs. 2 des LVG LSA i.V.m. §§ 16 Abs. 6 Nr. 1 und 15 Abs. 2 VOB/A

  • unzureichende Mitwirkung an Aufklärung eines unangemessen niedrigen Angebotspreises
  • Ausschluss von der Wertung

Gemäß § 14 Abs. 2 des LVG LSA ist der öffentliche Auftraggeber  verpflichtet, wenn ein Angebot um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot abweicht, die Kalkulation zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung nach Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers nicht nach, so ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.  

Erscheint ein Angebotspreis unangemessen niedrig, so § 16 Abs. 6 Nr. 2 VOB/A, und ist anhand vorliegender Unterlagen über die Preisermittlung die Angemessenheit nicht zu beurteilen, ist in Textform vom Bieter Aufklärung zu verlangen.  

Beschluss 3 VK LSA 12/15   vom 27.04.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A und § 15 LVG LSA   

  • Ausschluss des Angebotes von der Wertung aufgrund fehlender Formblätter der Nachunternehmer nicht statthaft
  • in der Vergabebekanntmachung waren die Formblätter für Nachunternehmer nicht angegeben 

Die Erklärungen der Nachunternehmen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 des LVG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 12 des LVG waren durch den Antragsgegner nicht wirksam gefordert. Sie hätten erst auf Verlangen der Antragsgegnerin bzw. vor Auftragserteilung eingereicht werden müssen. Diese Formblätter für die Nachunternehmen waren daher durch die Antragsgegnerin bei der Wertung der Angebote nicht  einzubeziehen. 

Beschluss 3 VK LSA 13/15    vom 11.05.2015 (nicht barrierefrei)
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A 

  • Ausschluss von Wertung
  • technische Abweichungen zum Leistungsverzeichnis im Angebot 

Das Angebot der Antragstellerin entsprach nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses. Da die Antragstellerin gegenüber der Antragsgegnerin eine Leistung angeboten hat, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die zwingend den Ausschluss des Angebotes zur Folge hat. 

Beschluss 3 VK LSA 14-1/15 vom 11.05.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA

  • keine fristgemäße Rüge

Voraussetzung für den Beginn der Frist ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 LVG LSA die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nicht an. Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Landesvergabegesetz nicht vor. 

Beschluss 3 VK LSA 14-2/15 vom 05.05.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 3 Abs. 5 a) VOL/A, § 20 VOL/A

  • falsche Vergabeart 

Gemäß § 3 Abs. 5 a) VOL/A ist eine Freihändige Vergabe zulässig, wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht.
Der Vergabestelle ist der Zugang zu dem "nachrangigen" Verfahren der Freihändigen Vergabe nur dann ohne weiteres eröffnet, wenn ihr nicht das Scheitern des vorangegangenen - und an sich vorrangigen - Verfahrens zuzurechnen ist. 

Beschluss 3 VK LSA 24/15   vom 03.06.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 7 Abs. 1 LVG LSA, §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, § 13 Abs. 1 Nr. 5 i.V. mit § 16 Abs. 1 Nr. 1 b) VOB/A 

  • fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen
  • fehlender Nachweis der notwendigen Fachkunde und Leistungsfähigkeit 

Ein Bieter muss in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen, wenn er beabsichtigt Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen.
Im Angebot fehlende, zwingende Angaben zu Nachunternehmerleistungen können nicht nachgeholt werden. Ein Nachschieben von Nachunternehmerleistungen bedeutet damit eine Änderung des Angebotes gem. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A und führt gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 b) VOB/A zum Ausschluss aus der Wertung.

Beschluss 3 VK LSA 43/15   vom 23. Juni 2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, § 13 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

  • unvollständige Erklärung
  • Ausschluss von der Wertung

Die Nachforderung einer Erklärung kommt nur in Betracht, wenn sie formale Mängel aufweist, nicht, wenn sie in inhaltlicher Hinsicht fehlerhaft ist. Es kommt dann nur darauf an, ob lediglich ein formaler Mangel korrigiert werden soll oder durch die Nachforderung des Nachweises inhaltliche Änderungen am Angebot erfolgen.  

Beschluss 3 VK LSA 44/15   vom 16.06.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 10 Abs. 3 LVG LSA, § 13 Abs. 3 VOL/A und § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A

  • unvollständige Erklärung
  • fehlende Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit

Nachgefordert werden dürfen nur körperlich fehlende Erklärungen, unvollständige Erklärungen dürfen nicht nachgebessert werden.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Bieter vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, dass sie bei Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher Arbeit gleiches  Entgelt zahlen. Die Erklärung ist elementarer Vertrags- und Angebotsbestandteil. 

Beschluss 3 VK LSA 48/15   vom 28.07.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 17 Abs. 1 lit. b und c VOL/A sowie gegen § 20 VOL/A 

  • Aufhebung rechtswidrig
  • unzureichende Dokumentation 

Gemäß § 18 VOL/A wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 nicht gegeben sind. Die Aufhebung aus anderen und nicht gerechtfertigten Gründen (rechtwidrige Aufhebung) kann jedoch zum Schadensersatz verpflichten.
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 VOL/A ist das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. 

Beschluss 3 VK LSA 54/15   vom 10.08.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 VOB/A 

  • keine eindeutige Leistungsbeschreibung
  • fehlende Regelung zur Wertung der Zulagepositionen
  • im LV aufgeführte Leistungen sind keine Zulagepositionen 

Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.  

Es steht nicht im Belieben des Auftraggebers, die Bieterrangfolge durch die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Bedarfspositionen zu beeinflussen. 

Die im Leistungsverzeichnis als Zulagepositionen aufgeführten Leistungen stellen keine Ergänzung zu einer Grundposition dar, sondern lediglich eine Auswahl zwischen zwei anzubietenden Materialien. 

Beschluss 3 VK LSA 60/15 vom 07.09.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 3 Abs. 4 i.V. mit § 16 Abs. 5 VOL/A  

  • Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung vor der Aufforderung zur Antragsabgabe zu prüfen 
  • Nachweis der Dringlichkeit bei der Beschränkten Ausschreibung 

Wenn die Eignung des aufzufordernden Bieters einmal bejaht wurde, dürfen bei der späteren Wertung des Angebots keine zusätzlichen Anforderungen an die Eignung gestellt oder die Hinweise anderer Bieter berücksichtigt werden. Die Eignung des Bieters ist bei der Beschränkten Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber schon geprüft und mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bestätigt worden. 

Beschluss 3 VK LSA 62/15 vom 16.09.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 7 Abs. 8 VOB/A, § 20 VOB/A 

  • Verstoß gegen Gebot der produktneutralen Ausschreibung 

Die Entscheidung, welcher Gegenstand mit welcher Beschaffenheit und mit welchen Eigenschaften beschafft werden soll, obliegt dem öffentlichen Auftraggeber. Dieser ist in der Auswahl der von ihm zu beschaffenden Gegenstände grundsätzlich frei. Grenze des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers ist aber die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung. 

Beschluss 3 VK LSA 63/15 vom 05.10.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 2 Abs. 1 VOL/A, § 7 Abs. 1 VOL/A  

  • Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung
  • wirksam geforderte Eignungskriterien 

Gemäß § 7 Abs. 1 VOL/A ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Hierzu ist es unerlässlich, dass die Leistungsbeschreibung auch alle für die Bestimmung des Leistungsumfangs zum Zwecke der Kalkulation wesentlichen Umstände erkennen lässt, weil nur dann eine Beschreibung vorliegt, die von allen Bietern im gleichen Sinne verstanden wird und miteinander vergleichbare Angebote in preislicher Hinsicht erwarten lässt. 

Legt der Auftraggeber in der Bekanntmachung die von den Bietern zu erbringenden Eignungsnachweise fest, so ist er hieran gebunden. Er kann diese später in den Vergabeunterlagen nicht verändern, erweitern oder einschränken.  

Beschluss 3 VK LSA 64/15 vom 28.09.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, §§ 2, 16 Abs. 6 Nr. 3  VOB/A und § 8 LVG LSA 

  • Beachtung des Transparenzgebotes 
  • Wertungskriterien sowie deren Gewichtung wurden nicht benannt 

Der Auftraggeber muss nicht sämtliche Einzelheiten der Nachweisforderung in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes angeben. Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen sind zulässig. Es dürfen jedoch nachträglich keine zusätzlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen gestellt werden.
Die Wertungskriterien müssen klar und eindeutig angegeben werden und als solche erkennbar sein. Die Angabe von Wertungskriterien soll jeden Bieter in die Lage versetzen, die Vergabeunterlagen im gleichen Sinne zu verstehen und vergleichbare Angebote abzugeben zu können.

Beschluss 3 VK LSA 65/15 vom 29.09.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 2 Abs. 1 VOL/A, § 16 Abs. 7 VOL/A, § 9 Abs. 1 Nr. 1 LVG LSA 

  • Verstoß gegen Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot
  • fehlerhafte Wertung 

Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 Abs. 2 VOL/A, dass vorzulegende Unterlagen und die Zuschlagskriterien bereits in der Bekanntmachung genannt werden. Diese können in anderen Unterlagen, z. B. den Vergabeunterlagen, lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft, erleichtert, zurückgenommen oder neu eingeführt werden. 

Gemäß § 8 VOL/A  müssen die Vergabeunterlagen alle Angaben umfassen, die erforderlich sind, um eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe zu ermöglichen. Unter anderem enthalten die Vergabeunterlagen die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt sind. 

Beschluss 3 VK LSA 69/15 vom 26.10.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 16 Abs. 1 Nr. 1 d) VOB/A

  • keine geeignete Überprüfung eines möglichen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb
  • wettbewerbsbeschränkende Abrede 

Eine oberflächliche Prüfung anhand der Angebotsunterlagen, aus denen eine mögliche Verbundenheit von Unternehmen ohnehin nicht hervorging, reicht für die Überprüfung des Geheimwettbewerbes nicht aus.
Wesentliches und unverzichtbares Merkmal einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern. Die Antragsgegnerin trifft insofern die Pflicht zur Prüfung des Sachverhaltes, sobald sie von der möglichen Verbundenheit mehrerer Bieter Kenntnis erlangt hat. 

Beschluss 3 VK LSA 70/15 vom 19.10.2015 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 

  • fehlende Angabe nicht nachgefordert 

Die Angabe zur Deponie ist als Erklärung im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. 

Der Begriff der Erklärungen und Nachweise in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist hierbei weit auszulegen und betreffen bieterbezogene Erklärungen als auch leistungsbezogene Angaben zum technischen Inhalt der zu erbringenden Leistung, die der öffentliche Auftraggeber von den Bietern verlangt. Dies ist bei der Abfrage nach dem Ort der Deponie gegeben, so dass diese fehlende Einzelangabe einer Nachforderung unterliegt.

Beschluss 3 VK LSA 73/15 vom 17.12.2015 (nicht barrierefrei) 
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA   

  • rechtswidriger Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin 

Das Angebot der Antragstellerin war gem. der Festlegung in der „Eigenerklärung zur Eignung“ Seite 3, 3. Abschnitt nicht ohne die Festsetzung einer weiteren Frist von 6 Kalendertagen zur Vorlage der Nachweise/Bescheinigungen auszuschließen. Ein Ausschluss des Angebotes ist erst dann zwingend, wenn die Bestätigungen/Nachweise nicht innerhalb dieser weiteren Nachfrist vorgelegt werden. 

Der Antragsgegner hatte somit bei den einzureichenden Bescheinigungen/ Nachweisen nur auf die zurückgreifen können, die auf Seite 3, 1. Abschnitt der „Eigenerklärung zur Eignung“ näher aufgeführt sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung ist dort nicht wirksam gefordert. Zur Einreichung einer solchen sind die Bieter damit nicht verpflichtet gewesen. Die Berücksichtigung bei der Wertung scheidet somit aus. 

Beschluss 3 VK LSA 74/15 vom 07.01.2016 (nicht barrierefrei) 
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 2 Abs. 1 VOL/A, § 16 Abs. 7 VOL/A, § 9 Abs. 1 Nr. 1 LVG LSA, § 7 Abs. 1 VOL/A, § 3 Abs. 5 a) VOL/A, § 20 VOL/A   

  • Verstoß gegen das Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot
  • ungenaue Leistungsbeschreibung
  • fehlerhafte Wertung und Gewichtung der Angebote
  • fehlerhafte Wahl der Vergabeart
  • unzureichende Vergabedokumentation 

Die Wichtung der einzelnen Zuschlagskriterien nach dem Benotungssystem ist nicht nachvollziehbar dokumentiert, auch wenn man dem Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum zuspricht. Die Zusammensetzung und inhaltliche Gestaltung der Zuschlagskriterien ist aus der Leistungsbeschreibung nicht erkennbar. Die verbale Beschreibung der Wertung der Angebote kann nicht in einen Kontext zu der Benotung gesetzt werden, da aus der Vergabedokumentation nicht erkennbar wird, welche Kriterien für welche Benotung erforderlich sind.    

Gemäß § 3 Abs. 5 a) VOL/A ist eine Freihändige Vergabe zulässig, wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht. Voraussetzung ist, dass eine Wiederholung der Ausschreibung nach deren wirksamer Aufhebung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht. Der Auftraggeber muss damit prognostizieren, ob die erneute Ausschreibung ein wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt.
  
Beschluss 3 VK LSA 75/15 vom 20.01.2016 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, § 14 Abs. 1 LVG LSA, § 16 Abs. 6 VOL/A   

  • unauskömmliches Angebot 

Gemäß § 14 Absatz 1 LVG LSA hat der öffentliche Auftraggeber ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Dies gilt unabhängig von der nach Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) vorgegebenen Prüfung ungewöhnlich niedrig erscheinender Angebote. Weicht nach § 14 Absatz 2 LVG LSA ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächsthöheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber die Kalkulation des Angebots zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen.  

Gemäß § 16 Abs. 6 VOL/A verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. 

Beschluss 3 VK LSA 77/15 vom 15.01.2016 (nicht barrierefrei)
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A   

  • rechtmäßiges Vergabeverfahren
  • Zulassung von Nebenangeboten 

Gemäß § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A soll bei Angeboten, die in die engere Wahl gekommen sind, der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Auch nach § 8 LVG LSA ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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