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Betäubungsmittelverkehr

Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, ist in Sachsen-Anhalt zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

  • in krankenhausversorgenden Apotheken,
  • in Krankenhäusern einschließlich angeschlossener Krankenhausapotheken
  • in den Praxen der Ärzte und Zahnärzte.

Die für die genannten Einrichtungen erlaubnisfreie Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständiger Bundesoberbehörde angezeigt werden.

Diese formlose Anzeige ist entsprechend der Vorgaben von § 4 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetz unter Angabe:

  1. des Namens und der Anschrift(en) des Anzeigenden sowie der Apotheke oder der tierärztlichen Hausapotheke,
  2. des Ausstellungsdatums und der ausstellenden Behörde der apothekenrechtlichen Erlaubnis oder der Approbation als Tierarzt und
  3. des Datums des Beginns der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr

vor der Teilnahme zu übermitteln. Das BfArM hat auf seiner Internetpräsenz weitere Informationen bereitgestellt: BfArM - Apotheken und tierärztliche Hausapotheken.

Weitere Details regeln das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung.

Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, überprüft die ordnungsgemäße Lagerung, das Verschreiben und die Abgabe der Betäubungsmittel.  Dabei werden risikogestützt die entsprechenden Einrichtungen besichtigt oder die von Ärzten und Zahnärzten ausgestellten Betäubungsmittelrezepte abgefordert und geprüft.

Für die Aufbewahrung von Betäubungsmittel sind die von der Bundesopiumstelle bekanntgemachten Richtlinien 4114 – K zu beachten.

Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Informationen und Hinweise zur Mitnahme von Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln bei Auslandreisen finden Sie unter Publikationen.

Rechtsgrundlage:

Ihr Ansprechpartner:

Herr Schrewe

Geschäftszimmer Tel.: +49 345 514-1286

Fax: +49 345 514-1291

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)