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Gewebe und Gewebezubereitungen

Die Gewinnung (Entnahme) ist die direkte oder extrakorporale Entnahme von Gewebe einschließlich alle Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, das Gewebe in einem be- oder verarbeitungsfähigen Zustand, eindeutig zu identifizieren und zu transportieren.

Die Einrichtungen, die Gewebe zur Verwendung bei Menschen gewinnen (entnehmen) oder die für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen durchführen, bedürfen einer Erlaubnis gemäß § 20b Arzneimittelgesetz (AMG).

Gemäß § 20c AMG besteht eine Erlaubnispflicht für Einrichtungen, die Gewebe oder Gewebezubereitungen nicht mit industriellen Verfahren be- oder verarbeiten und deren wesentliche Be- oder Verarbeitungsverfahren in der Europäischen Union hinreichend bekannt sind, für das Be- oder Verarbeiten, Konservieren, Lagern oder Inverkehrbringen.

Die Erlaubnisse sind beim Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, zu beantragen. Die Anforderungen an eine Erlaubniserteilung können dem Merkblatt (nicht barrierefrei) für die Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 20b AMG und § 20c AMG entnommen werden.

Anzeigepflichtig für einen Erlaubnisinhaber sind die Einrichtungen (Entnahmestellen) in Sachsen-Anhalt, die unter vertraglicher Bindung Tätigkeiten gemäß § 20b Abs. 2 AMG ausüben. Die Anzeigepflicht besteht gegenüber dem Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie.

Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (u. a. AMG, Transplantationsgesetz (TPG), Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), Transplantationsgesetz-Verordnung (TPG-VO)) in Verbindung mit den Vorgaben der "guten fachlichen Praxis" erfolgt durch das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie.

 

weitere Informationen unter www.zlg.de

Rechtsgrundlage

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Kathrin Hoffmann

Geschäftszimmer Telefon: +49 345 514 1286
Fax: +49 345 5141291
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Kontakt

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Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)