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Denkmalpflegeförderung

 

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

  • das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
  • die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
  • durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
  • das Projekt hat Modellcharakter.

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Das Vorhaben darf vor einer Entscheidung über eine Bewilligung nicht begonnen werden. Grundsätzlich ist zu den beantragten Fördermitteln immer ein angemessener Eigenanteil zu erbringen.

Eine Übersicht der Förderungen programmweise im Jahr 2023 sehen Sie hier.

Eine Übersicht der geförderten Einzelvorhaben im Jahr 2023 finden Sie hier.

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 Formulare aus dem Bereich der Denkmalpflege-Förderung

 

Hinweis: Das Antragsformular zur Förderung von Kulturdenkmalen kann aufgrund seiner PFD-Struktur möglicherweise nicht in Ihrem Browser dargestellt werden. Hierzu müssen Sie zuerst die Datei herunterladen. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link "Antragsformular zur Förderung von Kulturdenkmalen" und verwenden die Funktion "Ziel speichern unter" und speichern Sie das PDF-Dokument auf Ihrer Festplatte. Danach können Sie die Datei mit jedem PDF-Reader vom Speicherort öffnen.

Bei Downloadproblemen oder fehlerhafter Öffnung von PDF-Dokumenten beachten Sie bitte diesen Hinweis

 

Rechtliche Grundlagen:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen

(Neufassung vom 18.12.2023 MBl. LSA Nr. 45/2023)

Antragsformular zur Förderung von Kulturdenkmalen (einjährig)

Antragsformular zur Förderung von Kulturdenkmalen (mehrjährig)

Hinweis: Ein Antrag auf eine mehrjährige Förderung kann nur gestellt werden, wenn die Verfügbarkeit von Verpflichtungsermächtigungen für folgende Haushaltsjahre vorher mit den Bewilligungsbehörden abgestimmt wurde.

Zuwendungsrechtsergänzungserlass

Allgemeine Nebenbestimmungen für Projektförderungen an Gebietskörperschaften (ANBest-GK)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Projektförderungen an Sonstige (ANBest-P)

Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)

Gestaltungsrichtlinien für das Landeslogo #moderndenken

 

Formulare für Zuwendungsempfänger:

Empfangsbestätigung/Rechtmittelverzicht

Mittelanforderung Zuwendung nach ANBest

Verwendungsnachweis nach ANBest

Anlage 1 zum Verwendungsnachweis (vereinfachter Verwendungsnachweis)

Anlage 1a zum Verwendungsnachweis (PDF) 

Anlage 1b zum Verwendungsnachweis (PDF)

Zahlenmäßiger Nachweis Anlage 1b (Excel)

Formblatt Sachbericht zur Erfolgskontrolle (Bundesförderung)

Vermerk über die Vorprüfung gem. ANBest-GK Nr. 7.2 zu § 44 LHO (nur Gebietskörperschaften)

 

Rechtsgrundlagen und Formulare im ZBau-Verfahren

RZBau des Bundesbauministeriums

Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)

Baufachliche Ergänzungsbestimmungen (ZBau)

Mittelanforderung nach RZBau

Verwendungsnachweis nach RZBau

 

Denkmalbörse:

Angebote in der Denkmalbörse

Angebotsformular für die Denkmalbörse

 

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