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Kunstsammlung des Landes Sachsen-Anhalt

1. Kunstankäufe des Landes Sachsen-Anhalt

Seit 1991 erwirbt das Land Sachsen-Anhalt kontinuierlich Kunstwerke. Ankäufe unterliegen inhaltlichen sowie künstlerischen Kriterien. Empfehlungen für Neuerwerbungen erfolgen durch einen unabhängigen Kunstbeirat. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf zeitgenössischen Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern aus Sachsen-Anhalt. Mit dieser Ankaufspolitik hat das Land u.a. durch die Förderung von regionalen Künstlerinnen und Künstlern, die Ergänzung bestehender musealer Sammlungen sowie die Stärkung von künstlerischen Potentialen und Entwicklungen gleichermaßen, den Aufbau einer repräsentativen Landessammlung zum Ziel. Die Listen der jährlichen Ankäufe finden Sie hier.

2. Sammlung des ehemaligen VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“

Seit August 1998 befindet sich die mehr als 700 Kunstwerke umfassende Sammlung, darunter Malerei, Grafik, Plastik und Kunsthandwerk, im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt. Die Darstellungen der arbeitenden Menschen sowie der ihn umgebenden Industrielandschaft sind Zeugnis der über 100jährigen Geschichte des Chemiestandortes. Die Werke entstanden größtenteils im Rahmen der Mitwirkung von Arbeitenden in Volkskunstzirkeln, ab den 60er Jahren auch durch professionelle Künstlerinnen und Künstler.

3. Sammlung des ehemaligen VEB Chemiekombinat Bitterfeld

Als Konsequenz der „1. Bitterfelder Konferenz“ (1959) wurde eine Kunstsammlung vom damaligen VEB Chemiekombinat Bitterfeld angelegt. Überwiegend handelt es sich um Auftragswerke von Berufskünstlern aus der Region, die durch künstlerische Arbeiten, in den Laienkunstzirkeln vor Ort entstanden, sukzessive bis 1989 erweitert wurde. Neben der Präsentation im Betriebsbereich des Kombinates wurde die Sammlung vor allem im Kulturpalast Bitterfeld gezeigt.
Im Jahr 1998 erwarb das Land Sachsen-Anhalt die 231 Kunstwerke mit dem Ziel, den Bestand in seiner Gesamtheit auf Dauer zu erhalten.

4. Kunstwerke aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR mit Fundort Sachsen-Anhalt

Im Mai 1995 schloss das Land Sachsen-Anhalt als eines der fünf neuen Bundesländer mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), den „Vertrag über die gemeinnützige Verwendung der gemäß § 20b Parteiengesetz der DDR in Verbindung mit … (Regelungen des Einigungsvertrages) unter treuhänderischer Verwaltung stehenden Kunstwerke der Parteien und der mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischer Personen und Massenorganisationen der DDR“. In diesem Zuge gelangten mehr als 650 Kunstwerke der Malerei, Grafik, Plastik und des Kunsthandwerks in die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt.

5. Kunstwerke aus Kulturfonds- oder Haushaltsmitteln der Räte des Bezirkes Halle, Dessau, Magdeburg

Mehr als 3.500 Kunstwerke wurden seit 1986 durch Haushalts- und Kulturfondsmittel des Rates des Bezirkes Halle finanziert. Der überwiegende Teil war seinerzeit an Betriebe und staatliche Einrichtungen in den Bezirken Halle und Dessau zur Präsentation übergeben worden.
Mit dem Ländereinführungsgesetz von 1990 wurden diese Kunstwerke dem Land Sachsen-Anhalt als sogenanntes Verwaltungsvermögen übertragen.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)