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Naturparke in freier Trägerschaft

In Sachsen-Anhalt gibt es 6 Naturparke (Kartenüberblick). Die Naturparke Saale-Unstrut-Triasland (1991), Dübener Heide (1991), Naturpark Harz (2003), Naturpark Harz-Mansfelder Land (2012), Fläming (2005) und Unteres Saaletal (2005) sind in der Region gewachsene Naturparke, deren Träger Vereine sind. Zuständig für die Aufsicht über diese Naturparke, in sogenannter freier Trägerschaft, ist das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde.

Naturparke sind gemäß der gesetzlichen Definition nach § 27 BNatSchG großräumige Schutzgebiete, die überwiegend aus Natur- oder Landschaftsschutzgebieten bestehen und sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung eignen. Dieses touristische Potential eröffnet Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Hierzu wurden Pflege- und Entwicklungskonzeptionen (PEK) aufgestellt. Für die Realisierung von Projekten in Umsetzung dieser PEK sowie die Unterhaltung von Koordinierungsstellen erhalten die Naturparkvereine Zuschüsse vom Land Sachsen-Anhalt. Weiterhin besteht die Möglichkeit Naturschutzprojekte mit europäischen Mitteln (ELER) sowie aus Bundes- und Landesmitteln (GAK) zu fördern. Für die Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsprüfung dieser Zuschüsse ist das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde zuständig.  Bereits geförderte Projekte im Überblick

Die Biosphärenreservate Mittelelbe, Karstlandschaft Südharz und Drömling sowie die Nationalparkverwaltung Harz unterliegen der Aufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Ansprechpartner

Herr T. Pietsch
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 2143
E-Mail

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