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Tierkörperbeseitigung und Tierische Nebenprodukte

Registrierung von Unternehmern nach der VO (EG) Nr. 1069/2009

Zum 04.03.2011 ist die VO (EG) Nr. 1069/2009 in Kraft getreten. Sie löst die VO (EG) Nr. 1774/2002 ab. Nach Artikel 23 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1069/2009 sind alle auf einer Stufe der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung, der  Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten tätigen Unternehmen zur Registrierung aller ihrer Betriebe und Anlagen in Sachsen-Anhalt verpflichtet.

Mit diesem Formular kann die Registrierung des Unternehmens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt beantragt werden. Über die Registrierung ergeht ein Bescheid.

Zulassung von Betrieben nach VO (EG) Nr. 1069/2009

Mit diesem Formular kann die Zulassung des Unternehmens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt beantragt werden. Darüber ergeht ein Zulassungsbescheid.

Ansprechpartner

Herr Oliver Eifert

Tel:  +49 345 514-2683
Fax:  +49 345 514-2699
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